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Umgang mit importierten Holzverpackungen

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Im internationalen Warenhandel können mit Holzverpackungen gefÀhrliche SchÀdlinge eingeschleppt werden, beispielsweise der Asiatische LaubholzbockkÀfer. Um SchÀden am Schweizer Baumbestand zu vermeiden, sind Behandlungen von Holzverpackungen vorgeschrieben. Ausserdem muss der Import solcher Verpackungen aus Nicht-EU-LÀndern vorangemeldet werden. Die entsprechenden Importkontrollen werden per 1.1.2020 angepasst.

Der Asiatische LaubholzbockkĂ€fer kann gesunde BĂ€ume innert kurzer Zeit zum Absterben bringen. Auch andere SchĂ€dlinge können der hiesigen Flora gefĂ€hrlich werden. Um solche SchĂ€den zu verhindern, werden sogenannt «phytosanitĂ€re Massnahmen» umgesetzt, unter anderem fĂŒr Verpackungsmaterial aus Holz.

FĂŒr Holzverpackungen schreibt der «International Standard for Phytosanitary Measures Nr. 15» (ISPM 15 - Standard) eine Hitze- oder Gasbehandlung vor. Er wird von der Schweiz seit 2005 angewendet. Demnach mĂŒssen Paletten und andere Verpackungen aus Massivholz behandelt sein. Ausserdem wird empfohlen, importierte Holzverpackungen (ausser EPAL-EUR-Paletten) rasch in der Kehrrichtverbrennung zu entsorgen.

Aufgrund der lĂŒckenhaften Umsetzung des Standards ISPM 15 gilt fĂŒr den Import gewisser holzverpackter Warengruppen aus DrittlĂ€ndern (Nicht-EU-LĂ€ndern) eine Voranmeldepflicht. FĂŒr diese ist der EmpfĂ€nger der Ware als Besitzer verantwortlich. Die Voranmeldung kann jedoch an den Spediteur delegiert werden. Rechtsgrundlage fĂŒr die Vorschrift sind Verordnung des BAFU ĂŒber phytosanitĂ€re Massnahmen fĂŒr den Wald (VpM-BAFU) und die Pflanzenschutzverordnung. Letztere wird per 1.1.2020 mit der Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV) ersetzt.

Per 1. Januar 2020 wird nun die Liste von importierten Risikowaren mit Holzverpackungen aus DrittlĂ€ndern, die in der Schweiz meldepflichtig sind, aktualisiert. Dies erfolgt im Einklang mit der EU, die die Anpassungen bereits umgesetzt hat. FĂŒr die MEM-Branche relevant sind diverse neu betroffene Produkte wie beispielsweise Werkzeugmaschinen. Ausserdem werden die GebĂŒhren fĂŒr die Kontrollen solcher Waren erhöht.

Neu betroffene Waren finden sich hier. Weitere Informationen: Holzverpackungen nach ISPM 15 - Standard, www.bafu.admin.ch/ispm15, Einfuhrbestimmungen fĂŒr Waren in Holzverpackungen

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Letzte Aktualisierung: 28.11.2019