Im Amtsblatt vom 24. August 2012 hat die EU-Kommission die neuste Liste der harmonisierten Normen, welche unter der Maschinenrichtlinie die Konformitätsvermutung auslösen, publiziert. <link eur-lex.europa.eu/JOHtml.do _blank external-link-new-window>Link zur Liste der harmonisierten Normen</link>
Der Bau nach europäischen harmonisierten Normen, welche im Amtsblatt unter der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG publiziert werden, löst im Anwendungsbereich der entsprechenden Norm die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderung der Richtlinie aus. Dies bedeutet, dass der Beweis des Gegenteils von der Marktüberwachungsbehörde erbracht werden muss. Der Bau nach Normen ist aber freiwillig. Es ist dem Maschinenhersteller überlassen, die Sicherheit des Produkts anderweitig sicherzustellen. Der Beweis hierfür obliegt in diesem Fall aber dem Hersteller.
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