Die Bundesanwaltschaft unterstreicht, dass Stefan Brupbacher jederzeit im Rahmen seines Auftrags und im Einklang mit dem Bundesrat handelte. Ebenso bestÀtigt die Bundesanwaltschaft, dass kein Interessenskonflikt zwischen seiner damaligen Funktion und der unmittelbar folgenden Anstellung bei Swissmem vorlag.
Ein Tamedia-Journalist hatte im Herbst 2019 einen E-Mail-Verkehr zwischen Stefan Brupbacher, der bis Ende 2018 als GeneralsekretĂ€r des Departements fĂŒr Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) tĂ€tig war, und Swissmem veröffentlicht. In mehreren Artikeln erhob er den Verdacht einer Amtsgeheimnisverletzung. Zudem vermutete er einen Interessenkonflikt, weil Stefan Brupbacher per Anfang 2019 zum Direktor von Swissmem ernannt worden war.
Die Einstellung des Verfahrens belegt, dass diese VorwĂŒrfe haltlos waren. Der Entscheid der Bundesanwaltschaft bestĂ€tigt den von Stefan Brupbacher stets betonten Sachverhalt. Die Verfahrenskosten trĂ€gt die Staatskasse.