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Verbot von Heizöl zu Reinigungs- und Schmierzwecken

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Ab dem 1. Januar 2012 ist die Verwendung von Heizöl zu Reinigungs- und Schmierzwecken verboten. Dieseltreibstoff darf weiterhin für diese Zwecke verwendet werden, unterliegt dabei jedoch der VOC-Abgabe. Die Anwender müssen die von ihnen verbrauchte Menge Dieseltreibstoff daher mindestens einmal jährlich der Oberzolldirektion melden.

Die Oberzolldirektion weist in einem Zirkular auf die bevorstehende Neuregelung hin. Demgemäss darf Heizöl ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr für Reinigungs- und Schmierzwecke verwendet werden.  Dieseltreibstoff darf auch nach dem 1. Januar 2012 zu Reinigungs- und Schmierzwecken verwendet werden. Die verbrauchten Mengen unterliegen dabei jedoch der Lenkungsabgabe auf VOC.
Die verbrauchte Menge Dieseltreibstoff ist periodisch, jedoch mindestens einmal jährlich in Briefform bei der Oberzolldirektion, Sektion chemische Erzeugnisse und VOC, Monbijoustrasse 40, 3030 Bern, zu melden.
Die Antragsteller erhalten eine Nachforderungsverfügung für die Lenkungsabgabe auf VOC sowie eine Rückerstattungsverfügung für die Mineralölsteuer. Die Rückerstattung der Mineralölsteuer erfolgt ohne Gebühr.
Beim Einsatz von Dieseltreibstoff zu Reinigungs- und Schmierzwecken sind die jeweiligen kantonalen Gewässerschutzbestimmungen zu beachten. Die Neuregelung wird gegen Ende 2011 auch mit einem im Internet (<link www.ezv.admin.ch>www.ezv.admin.ch</link>) aufgeschalteten Zirkular veröffentlicht. Für weitere Information wenden Sie sich bitte an die Oberzolldirektion, <link zentrale.ozd-tarifnoSpam@ezv.admin.ch&gt;zentrale.ozd-tarifnoSpam@ezv.admin.ch&lt;/link&gt; oder Tel. +41 31 322 6711.

Letzte Aktualisierung: 24.08.2011