Swissmem-Mitgliedfirmen werden laufend über allfällige Änderungen der US-Zollpolitik informiert. Bei Fragen können sich Mitgliedfirmen auch direkt an Aussenhandelsspezialisten Nicolas Stephan (n.stephannoSpam@swissmem.ch / 044 384 48 40) wenden.
Die Einschätzungen von Swissmem zu den Folgen der neuen US-Zölle sowie die Forderungen des Verbandes an die Politik finden Sie in den Artikeln, die auf dieser Page unterhalb den Q&As verlinkt sind.
Für Informationen zu aktuellen Entwicklungen kann auch der Liveticker von Economiesuisse konsultiert werden: News-Ticker: Handelspolitik Trump 2.0 – Folgen für die Schweiz | economiesuisse
Q&As:
FĂĽr einen ersten Ăśberblick ĂĽber die aktuelle Zollsituation dienen folgende Fragen und Antworten:
Wo finde ich online die wichtigsten Informationen zu den US-Zöllen?
Grundsätzlich werden für alle Produkte der Schweizer Tech-Industrie Zusatzzölle eingeführt. Für Details verweisen wir auf folgende Dokumente der US-Behörden:
- Executive Order, April 2, 2025: Regulating Imports with a Reciprocal Tariff to Rectify Trade Practices that Contribute to Large and Persistent Annual United States Goods Trade Deficits – The White House
- Factsheet zum Executive Order, April 2, 2025:  Fact Sheet: President Donald J. Trump Declares National Emergency to Increase our Competitive Edge, Protect our Sovereignty, and Strengthen our National and Economic Security – The White House
- Die Liste der von den Zusatzzöllen ausgenommenen Waren (Annex II) steht in Verbindung mit der Executive Order vom 2. April. Bestehende sektorielle Zölle, z.B. auf Stahl- und Aluminiumprodukte (sog. Section 232- Massnahmen) werden in der Executive Order als Ausnahmen genannt. Sie sind aber nicht in Annex II aufgeführt. Link zu Annex-II: https://www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2025/04/Annex-II.pdf
- Die Liste der Länder (Annex-I), die mehr als 10% Zusatzzölle bezahlen. Link zu Annex-I: https://www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2025/04/Annex-I.pdf
- Infos zu den US-Zolltarifen (Harmonized Tariff Schedule / HTS Search) – U.S. International Trade Commission: https://hts.usitc.gov
Hinweis: die gelisteten Ausnahmen können sich noch ändern
Zudem können Schweizer Exporteure kostenlos auf Zoll-Datenbank von S-GE zugreifen. Sie ist als Hinweisgeber sehr nützlich. Allerdings kann es bei schnellen politischen Entwicklungen vorkommen, dass die enthaltenen Infos nicht topaktuell sind:
Mendel-Zolldatenbank:
- Registrierung: www.s-ge.com/de/zolldatenbank-zolltarife-weltweit
- Zugang nach Registrierung: https://ch.mendel-online.com
- Support: s-genoSpam@mendel-online.com
US-Zölle auf Stahl und Aluminium – Welche Produkte sind wie betroffen?
- Vor dem 12. März 2025 bestanden lediglich Zölle für Rohstahl (HS-Nummer 73) und Rohaluminium (HS 76).
- Seit 12. März 2025 gelten zusätzlich Zölle für Stahlprodukte der HS-Kapitel 84, 85 und 94 und für Aluminiumprodukte die HS-Kapitel 66, 83, 84, 85, 87, 88, 90, 94, 95 und 96 in der Höhe von 25 Prozent. Diese Zölle gelten weiterhin.
- In diesen HS-Kapiteln werden jeweils ganz gezielt einzelne Produkte aufgelistet, die unter die Zölle fallen.
Bei verarbeiteten Produkten soll der Zoll auf dem Stahl- bzw. Aluminiumgehalt des Produkts erhoben werden. Falls die Angaben zum Materialgehalt fehlen, wird der Zoll auf den Gesamtwert berechnet.
Zölle auf Stahl: Welche Zölle gelten aktuell für Stahlprodukte?
Es gelten weiterhin die am 12. März 2025 eingeführten oder schon vorher bestehenden Zölle von 25 Prozent:
- Betroffen sind bestimmte Produkte aus den Kapiteln 72, 73 und 87. Anbei die Links zu den relevanten US-Dokumenten:
Presidential Proclamation 9705 of 8 March 2018
Presidential Proclamation 9980 of 24 January 2020: - In den Geltungsbereich der Zusatzzölle werden zusätzliche Stahlprodukte der HS-Kapitel 73, 84, 85 und 94 aufgenommen:
- Kapitel 73: Waren aus Gusseisen, Eisen oder Stahl
- Kapitel 84: Maschinen, Apparate und mechanische Geräte
- Kapitel 85: Elektrische Maschinen, Geräte und Zubehör
- Kapitel 94: Möbel, Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude
- Der zusätzliche Zoll wird in der Regel nur auf den Stahlgehalt erhoben (ausser Kapitel 73).
- FĂĽr alle ĂĽbrigen Stahlprodukte gilt neu ein Zoll von 10 Prozent.
Welche Informationen mĂĽssen bei der Einfuhrzollanmeldung von Stahl- und/oder Aluprodukten eingereicht werden?
FĂĽr die Einfuhrzollanmeldung sind folgende Informationen erforderlich:
- Importwert des Artikels abzĂĽglich des Werts des Stahl-/Alugehalts
- Wert des Stahl-/Alugehalts
- Gewicht des Stahl-/Alugehalts in Kilogramm
- Angaben zum Land, in dem geschmolzen oder gegossen wurde
Ergänzung mit Primary and Secondary Country of Smelt bei Aluminiumprodukten und «Country of Melt and Pour» für Stahlprodukte.
Falls diese Informationen fehlen, wird der zusätzliche Zoll auf den Gesamtwert des Artikels erhoben und nicht ausschliesslich auf den Wert der Stahl-/Alukomponente.
Anbei der Link zum US-Deklarationsleitfaden fĂĽr Stahl: CSMS # 64384423 - UPDATED GUIDANCE: Import Duties on Imports of Steel and Steel Derivative Products
Wir empfehlen, diese Informationen frĂĽhzeitig mit dem US-Zollbroker abzustimmen
Zölle auf Aluminium: Welche Zölle gelten aktuell für Aluminiumprodukte?
Es gelten weiterhin die am Seit 12. März 2025 eingeführten oder schon vorher bestehenden Zölle von 25 Prozent. Konkret:
- Ein Zoll von 25% gilt fĂĽr bestimmte Produkte aus den Kapiteln 72, 73, 76 und 87. Anbei die Links zu den relevanten US-Dokumenten:
Presidential Proclamation 9704 of 8 March 2018:
Presidential Proclamation 9980 of 24 January 2020 - Der zusätzliche Zoll gilt auch für andere Aluminiumprodukte. Betroffen sind bestimmte Produkte aus den Kapiteln 66, 76, 83, 84, 85, 87, 88, 90, 94, 95 und 96
- FĂĽr alle ĂĽbrigen Aluminiumprodukte gilt neu ein Zoll von 10 Prozent.
Anbei der Link zum US-Deklarationsleitfaden fĂĽr Aluminium: CSMS # 64384496 - UPDATED GUIDANCE: Import Duties on Imports of Aluminum and Aluminum Derivative ProductsDer Importeur in die USA sollte ĂĽber Kontakte zu US-Zollbrokern verfĂĽgen. Der Zollbroker stellt sicher, dass alle erforderlichen Dokumente fĂĽr die Einfuhrzollanmeldung bereitstehen und die Daten korrekt erfasst werden.
Welche Zölle gelten für Autos und Komponenten?
Seit 3. April 2025 ist ein neuer US-Zollsatz von 25% auf alle Importfahrzeuge in Kraft. Zusätzlich ist ein Zollsatz von 25% auf Autoteile angekündigt. Dieser wird spätestens am 3. Mai 2025 wirksam. Waren, die unter das USMCA-Abkommen (United States-Mexico-Canada Agreement) fallen, sind von den neuen Zöllen auf Autos und Autoteile ausgenommen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier: Federal Register: Adjusting Imports of Automobiles and Automobile Parts Into the United States
Wir empfehlen, diese Informationen frĂĽhzeitig mit dem US-Zollbroker abzustimmen
US-Handelskrieg: Was bedeutet das fĂĽr die Schweiz?
TalkTäglich / TeleZüri vom 17. März 2025
US-Präsident Donald Trump ist im Handelskrieg. Seit Anfang März 2025 ist auch die Schweiz von den weltweiten Zöllen, die die USA auf Stahl- und Aluimporte erhebt, betroffen. Im «TalkTäglich» wurden unser Direktor Stefan Brupbacher und Simone Wyss Fedele, CEO Switzerland Global Enterprise unter anderem dazu befragt, was der Handelsstreit für Schweizer Firmen und Konsumenten bedeutet und wie mit der Unberechenbarkeit der Trump-Administration umgegangen werden soll?
Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.
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