Startseite PFAS – breite Betroffenheit der Industrie
Ansprechpartner Dr. Christine RothDr. Christine Roth
Ressortleiterin
+41 44 384 48 07 +41 44 384 48 07 c.rothnoSpam@swissmem.ch
Teilen

PFAS – breite Betroffenheit der Industrie

In der EU wurde eine Einschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) vorgeschlagen. Es handelt sich um eine Gruppe von ca. 10'000 Substanzen, zu denen auch Teflon® gehört. Eine breite negative Betroffenheit der Industrie ist zu befürchten, da viele Verwendungen nicht berücksichtigt wurden. In einer Vernehmlassung können solche Informationen nun bis 25. September 2023 eingebracht werden. Swissmem-Mitglieder sind aufgefordert sich einzubringen.

Fünf EU-Mitgliedstaaten haben bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einen Vorschlag für eine Einschränkung von per- und polyfluorierten Substanzen ausgearbeitet. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von Substanzen, die gemäss OECD etwa 10'000 Stoffe umfasst. Darunter sind einige bereits regulierte Stoffe wie Perfluoroctansulfonat (PFOS) oder Perfluoroctansäure (PFOA), die erwiesenermassen gefährliche Eigenschaften haben. Nicht nur sind sie gefährlich für Mensch und Umwelt, sondern auch sehr langlebig. Für die meisten PFAS ist das konkrete Gefährdungspotential jedoch nicht bekannt, weil sie gar nicht vermarktet und industriell eingesetzt werden. Diverse sind nicht selber gefährlich, sondern erregen Besorgnis, weil sie in der Umwelt in langlebige Stoffe zerfallen und deshalb global verteilt werden und in Organismen akkumulieren.

Ebenfalls unter den PFAS sind Fluoropolymere, wie beispielsweise Teflon® (PTFE) und Polyvinylidenfluorid (PVDF), oder Fluoroelastomere. Sie spielen aufgrund ihrer wasser-, fett- und ölabweisenden Eigenschaften und ihrer Beständigkeit nicht nur in Konsumgütern und Textilien, sondern auch in zahlreichen technischen Anwendungen eine wichtige Rolle. Im Vordergrund stehen beispielsweise Säure- oder Temperaturbeständigkeit oder auch die Anwendung unter Hochspannung.

Eine Zusammenstellung des BDI (Bundesverband der deutschen Industrie e.V.) zeigt, wie vielseitig und relevant die Anwendungen dieser grossen Gruppe von Substanzen sind. Unter anderem mit der Energieerzeugung inkl. Erneuerbaren, der Halbleiterfertigung und dem Maschinen- und Anlagenbau sind weite Teile der Tech-Branche betroffen. Für viele ist nach heutigem Stand des Wissens kein Ersatz bekannt. Ein Verzicht auf diese Stoffe gefährdet auch die Produktion von Technologien, die zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen notwendig sind. Es ist davon auszugehen, dass eine sehr breite Betroffenheit der Industrie droht.

Die vorgeschlagene Einschränkung sieht wenige und mehrheitlich zeitlich beschränkte Ausnahmen vor, die nur wenige Anwendungen in der Tech-Industrie betreffen. Für alle anderen Anwendungen von PFAS wird eine sehr kurze Übergangsfrist von 18 Monaten vorgeschlagen. Zahlreiche Bereiche wurden in der Erarbeitung ausserdem nicht berücksichtigt.

Eine Vernehmlassung der ECHA läuft bis am 25. September 2023. Sie stellt die einzige Möglichkeit dar, um den Bedarf nach weiteren Ausnahmen einzubringen. Deshalb ist schnellstmöglich abzuklären, ob allenfalls PFAS in relevanten Anwendungen und ohne Alternativen eingesetzt werden. Betroffene Unternehmen sind aufgefordert, Informationen zu den Verwendungen einzureichen, für die es keine Alternative gibt. Dabei werden konkrete Informationen zu den untersuchten Alternativen und zu den Gründen verlangt, weshalb diese keine Lösung darstellen. Swissmem-Mitglieder sind aufgefordert, sich bei c.rothnoSpam@swissmem.ch zu melden (Stichwort PFAS), damit die nicht-vertraulichen Informationen zusätzlich über den Verband gesammelt und eingereicht werden können.

Webinar der ECHA zur PFAS-Einschränkung vom 5. April 2023

War dieser Artikel lesenswert?

Diese Artikel könnten Sie interessieren

Letzte Aktualisierung: 20.04.2023