Akute Unfallfolgen heilen ab und können durch frĂŒhere UnfĂ€lle oder krankheitsbedingte VerĂ€nderungen ĂŒberlagert werden. Was bedeutet dies fĂŒr die Taggeldzahlung resp. Lohnfortzahlung?
Das Webinar zeigt Ihnen als Arbeitgeber auf, wie sie in solchen FÀllen in Kooperation mit der Versicherung und den Mitarbeitenden vorgehen können.
Am Schluss zeigen wir Ihnen noch die aktuellen Möglichkeiten der UnfallprÀvention auf.
Nutzen Sie die Gelegenheit und stellen Sie wÀhrend rund 30 Minuten Ihre Fragen an unsere Experten.
Zielgruppe
GeschĂ€ftsfĂŒhrung, CFO, HR-Manager, HR-Verantwortliche, SIBE
Programm
- Versicherung: Bedingungen und AblĂ€ufe zur FortfĂŒhrung oder Einstellung von Versicherungsleistungen gestĂŒtzt auf konkrete Fallbeispiele
- Erörterung der Perspektive als Arbeitgeber
- Umgang mit den BedĂŒrfnisse und Erwartungen der betroffenen Mitarbeitenden
- Vorgehensempfehlungen und PrÀventionsangebote
- Fragen und Antworten (ca. 30 Minuten)
Lernziel
- Ich verstehe die grundlegenden rechtlichen und medizinischen Aspekte von Unfallfolgen.
- Ich weiss, welche weiteren Schritte zur UnterstĂŒtzung der verunfallten Person und zur Abwicklung mit der Versicherung zu unternehmen sind.
- Ich kenne aktuelle Möglichkeiten der UnfallprÀvention
Referenten
- Livio Erni, Spezialist fallunabhĂ€ngige Partnerbetreuung â SC Schadenabwicklung / Suva
Dipl. Versicherungswirtschafter HF und «Master of Advanced Studies (MAS) in Gesundheitsförderung»
Spezialist ProzessfĂŒhrung Partnerbetreuung bei der Suva - Urs NĂ€pflin, Projektleitung Absenzen- und Verbandsmanagement - PrĂ€vention / Suva
Dr. phil.; 22 Jahre in FĂŒhrungs-, Schulungs- und Projektleitungsfunktionen bei der Suva
TÀtigkeitsschwerpunkte in UnfallprÀvention, Betriebliche Gesundheits- und Absenzenmanagement.
Kosten
CHF 120.00
zzgl. MwSt.
Swissmem-Mitgliedfirmen
CHF 150.00
zzgl. MwSt.
Nicht-Mitglieder
Anmeldung
- Anmeldeschluss: Freitag, 04. April 2025, 12.00 Uhr
Anmeldung
Annullationsbedingungen:
Bei Abmeldungen weniger als zwei Wochen vor dem Webinar erfolgt keine RĂŒckvergĂŒtung, jedoch kann nach Absprache mit der Swissmem GeschĂ€ftsstelle eine geeignete Ersatzperson gestellt werden.
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