Im Rahmen der Swissmem-Fachkräftestrategie arbeitet Swissmem seit Jahren mit dem Verein Compasso zusammen. Den Arbeitgebern steht so ein Netz von relevanten Partnern zur Verfügung, welche die (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt fördern und damit mithelfen, das vorhandene inländische Fachkräftepotenzial zu nutzen.
Einer dieser Partner ist die SVA Zürich. Wie die berufliche Wiedereingliederung in der Praxis erfolgen kann, erläutert im Folgenden Elisabeth Hüsler, Leiterin Kernprozesse SVA Zürich.
Sie ist überzeugt, dass die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht nur den betroffenen Personen ganz neue Perspektiven eröffnet, sondern auch den Unternehmen einen Mehrwert bringt. Die Ausgleichskasse des Kantons ermöglicht Arbeitnehmern nach Krankheit oder Unfall die Rückkehr ins Berufsleben – und vermittelt somit kostenlos begehrte Fachkräfte.
Hüsler erläutert, dass die Fähigkeiten der betreuten Personen teilweise heiss begehrt seien, diese jedoch brachliegen würden. Fachkräfte, die durch Krankheit oder Unfall aus dem Berufsleben ausscheiden, falle die Rückkehr in die Arbeitswelt trotz wertvoller Qualifikationen auch nach der Genesung oft schwer, so Hüsler.
Die Personalvermittlung gehört mit zu den Aufgaben der SVA Zürich. Sie bringt Unternehmen mit Bewerbern zusammen, die exakt zum Stellenprofil passen. «Unsere Vorschläge müssen realistisch sein. Nur so erhält der Arbeitgeber einen Mehrwert. Damit steht und fällt der Sinn unserer Personalvermittlung – auch für die Kandidaten und für uns selbst», sagt Elisabeth Hüsler, die als Kernprozessleiterin IV-Leistungen bei der SVA Zürich tätig ist.
Kann Nachhaltigkeit wirklich gewährleistet werden? «Unsere Personalvermittler kennen die Bewerberinnen und Bewerber persönlich», erklärt Hüsler. «Über die jeweiligen Stärken und Einschränkungen sind sie sich im Klaren. Ausserdem analysieren sie neben dem Stellenprofil auch die Unternehmensphilosophie – auf Wunsch bei einem persönlichen Treffen vor Ort. Das erlaubt eine gezielte und exakt aufs Stellenprofil abgestimmte Vermittlung. Hat sich das Unternehmen für einen Bewerber, eine Bewerberin entschieden, begleiten Eingliederungsspezialisten den weiteren Prozess. Sowohl Vorgesetze als auch Bewerber haben einen Ansprechpartner.»
Kostenlose Probezeit
Finanzielle Beiträge minimieren das Risiko für Unternehmen, wenn sie bereit sind, eine Person einzugliedern. Während bis zu sechs Monaten kann der Betrieb die Eignung des Bewerbers, der Bewerberin kostenlos testen. Lohn oder Versicherungsbeiträge fallen in dieser kostenlosen Probezeit nicht an, weil noch kein Arbeitsvertrag besteht. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten weiterhin Taggelder oder eine IV-Rente. Wenn die Probezeit für beide Seiten gut verläuft, kommt es zur Anstellung.
ZuschĂĽsse fĂĽr die Einarbeitung
Unabhängig davon, ob eine kostenlose Probezeit vorausgegangen ist oder nicht, unterstützt die SVA Zürich auch eine Festanstellung Ihrer Bewerberinnen und Bewerber. «Die Einarbeitung kann aufwendiger als üblich sein. Allenfalls ist auch ein Fachkurs notwendig. Diesen Mehraufwand nehmen wir dem Unternehmen ab», erklärt Hüsler. Während bis zu sechs Monaten zahlt die SVA Zürich Einarbeitungszuschüsse. Auch die Eingliederungsspezialisten stehen Vorgesetzen und Mitarbeitenden in dieser Zeit beratend zur Seite.
Die sorgfältige Einführung ist eine wichtige Voraussetzung, damit Menschen nachhaltig in die Arbeitswelt integriert werden können.
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