Die höhere Lebenserwartung und die Überalterung der Bevölkerung führen unbestrittenermassen dazu, dass der Umwandlungssatz korrigiert werden müsste. Mit dem vorliegenden Kompromiss – Senkung des Umwandlungssatzes, Aufnahme von 70'000 Arbeitnehmenden zusätzlich in die BVG und Besserstellung der Teilzeitbeschäftigten und der über 50-Jährigen – gelang es aber leider nicht, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu überzeugen. Das ist bedauerlich, hätten die Arbeitgeber doch mit der Reform für obige Gruppen über Lohnbeiträge zusätzliche Mittel für die Pensionskasse ihrer Mitarbeitenden eingesetzt und hätten namentlich über 50-Jährige bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle wegen der Glättung der Beitragssätze bessere Chancen gehabt. Die linken Gegner der Vorlage müssen sich die unangenehme Frage gefallen lassen, weshalb sie die Besserstellung von Frauen, Teilzeitangestellten und älteren Arbeitnehmenden verhindert haben.
Klar ist: Vor diesem Hintergrund wird es auf Jahre keine weitere BVG-Reform geben. Namentlich kommt nicht infrage, die bereits im Parlament abgelehnte Einigung unter den Dachverbänden der Sozialpartner wieder aufzuwärmen, wie das die Gewerkschaften sich erhoffen.
Im Zentrum steht deshalb nun erneut die AHV: Hier hat der Bundesrat den Auftrag, spätestens 2026 eine umfassende, strukturelle Reform vorzulegen. Da gleichzeitig die Überalterung zu- und die Geburten abnehmen, wird das Finanzierungsloch rasend schnell ansteigen und der Reformdruck zunehmen. Swissmem fordert alle politischen Kräfte auf, sich der Verantwortung zu stellen und nicht auch bei der 1. Säule den finanziellen Niedergang zuzulassen.
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