Fotolia_22149278_XSxavdlp.jpg

Neue WEEE-Richtlinie tritt in Kraft

Startseite Mediencorner Medienmitteilungen Neue WEEE-Richtlinie tritt in Kraft
Ansprechpartner  Noé Blancpain Noé Blancpain
Bereichsleiter Kommunikation und Public Affairs
+41 44 384 48 65 +41 44 384 48 65 n.blancpainnoSpam@swissmem.ch
Teilen

Mit der neuen WEEE-Richtlinie wird der Geltungsbereich ab 2018 geöffnet. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören höhere Sammelquoten für die Mitgliedsstaaten und die Möglichkeit für Hersteller, einen Bevollmächtigten einzusetzen.

Nach langen Verhandlungen hat der Europäische Rat Anfang Juni 2012 die neue WEEE-Richtlinie verabschiedet (Directive 2012/19/EU on Waste Electrical and Electronic Equipment). Sie regelt die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten in Europa. Gleichzeitig sollen die Auswirkungen der Ressourcennutzung verringert und die Ressourceneffizienz verbessert werden. Am 13. August 2012 tritt sie in Kraft.
Neuer Geltungsbereich ab 2018
Die Neuerungen umfassen einerseits Verbesserungen, aber auch neue Schwierigkeiten: Für die nächsten sechs Jahre bleibt der Geltungsbereich mit den bisherigen zehn Gerätekategorien vorerst bestehen. Nach dieser Zeit wird der Geltungsbereich allerdings geöffnet und in sechs neue Kategorien gefasst. Die Sammelsysteme werden somit einiges umstellen müssen.
Zum offenen Geltungsbereich gehören Ausnahmen, die etwa denjenigen der neuen RoHS-Richtlinie entsprechen (Restriction of Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment). Photovoltaikmodule sind, im Gegensatz zu RoHS II, nicht von WEEE ausgenommen, dafür stellen Glühbirnen weiterhin eine Ausnahme von WEEE dar. Mit dem offenen Geltungsbereich fallen trotz Ausnahmen ab 2018 deutlich mehr Geräte unter WEEE als bisher.
Rücknahme von Elektroaltgeräten
Die Rücknahme von Kleinstgeräten soll gefördert werden, indem Händler von Elektro- und Elektronikgeräten mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m2 dazu verpflichtet werden, diese kostenlos zurückzunehmen oder in der Nähe zu sammeln. Wie bisher sollen Händler Geräte kostenlos zurücknehmen, die äquivalent zu den von ihnen verkauften Geräten sind. Alternativ können dafür weiterhin Rücknahmesysteme zum Zuge kommen. Bei Geräten im Business-to-Business-Bereich sind weiterhin die Hersteller oder von ihnen Beauftragte zur Sammlung verpflichtet. Neue Sammelquote
Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, eine konkrete Sammelquote einzuhalten. Bis 2015 beträgt diese wie bisher 4 kg pro Kopf und Jahr, oder das durchschnittliche Sammelgewicht der letzten drei Jahre, falls bereits mehr als 4 kg gesammelt werden. 2016 wird die Quote auf 45% des Gesamtgewichtes der Elektroaltgeräte erhöht. Danach wird die Sammelquote bis 2019 weiter erhöht, entweder auf 85% des Gesamtgewichtes der Elektroaltgeräte, oder alternativ auf 65% der in den drei Vorjahren durchschnittlich verkauften Neugeräte. Zum Vergleich: In der Schweiz werden pro Kopf und Jahr 15 kg Elektroaltgeräte gesammelt (BAFU, 2010). Damit liegt die Schweiz nach Norwegen auf Platz zwei in Europa.
Bevollmächtigter kann Pflichten übernehmen
Weiterhin gilt die national orientierte Definition des Herstellers. Ebenso werden die nationalen Register der Hersteller und die entsprechende Berichterstattung weitergeführt. Neu ist hingegen die Möglichkeit, dass Hersteller zur Erfüllung ihrer Pflichten in anderen Mitgliedsstaaten der EU einen Bevollmächtigten ernennen können. Für Schweizer Hersteller bedeutet dies, dass nur noch in einem Mitgliedstaat eine Niederlassung zur Erfüllung der Herstellerpflichten bezüglich Berichterstattung, Registrierung und Finanzierung notwendig ist. In weiteren Mitgliedsstaaten sollen Bevollmächtigte zur Erfüllung der Pflichten beauftragt werden können.
Ausfuhr von Elektrogeräten
Die Ausfuhr von Elektronikschrott mit nachfolgend umwelt- und gesundheitsschädlicher Entsorgung soll verhindert werden. Deshalb werden Exporteure verpflichtet, zu beweisen, dass die Verwertung von Elektroaltgeräten in einem Drittland den Bedingungen von WEEE entspricht. Parallel dazu wird für Exporte von gebrauchten Geräten der Nachweis verlangt, dass es sich dabei nicht um Elektronikschrott handelt. Dies entspricht einer Umkehr der Beweislast.
Unterstützungsdokumente und nationale Umsetzung abzuwarten
Bis Februar 2013 soll die Kommission im Bereich der Verwertung, des Recyclings und der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten den Auftrag zur Ausarbeitung von Normen erteilen. Offen ist, ob ein aktualisiertes <link ec.europa.eu/environment/waste/weee/pdf/faq_weee.pdf _blank external-link-new-window>«Frequently-Asked-Questions»-Dokument (FAQ)</link> oder eine andere Form einer Leitlinie zur neuen WEEE-Richtlinie erstellt wird. Auch ist die nationale Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU abzuwarten. Die Staaten haben bis am 14. Februar 2014 Zeit für die Übernahme und Ausgestaltung der WEEE-Richtlinie.
Für Fragen steht Ihnen Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt (<link c.rothnoSpam@swissmem.ch&gt;c.rothnoSpam@swissmem.ch&lt;/link&gt;; 044 384 48 07) gerne zur Verfügung.



Letzte Aktualisierung: 09.08.2012