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Parlament verabschiedet Swissness-Vorlage

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Gemäss der Swissness-Vorlage müssen in der Industrie für die Herstellung eines Schweizer Produkts mindestens 60% der Kosten in der Schweiz anfallen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch nicht bekannt.

Das Parlament hat in der Sommersession die Swissness-Vorlage gutgeheissen. In der Industrie müssen für die Herstellung eines Schweizer Produkts mindestens 60% der Kosten in der Schweiz anfallen. In diesen Prozentsatz können Forschung, Entwicklung und Zertifizierung in die Berechnung einbezogen werden. Kosten für Rohstoffe, welche in der Schweiz nicht verfügbar sind, bleiben unberücksichtigt. Swissmem hat sich während des Gesetzgebungsprozesses für die Beibehaltung des bis dato gültigen 50% Schwellenwertes ausgesprochen. Dieser Wert stützte sich aber einzig auf ein kantonales Gerichtsurteil. Swissmem hat dahingehend argumentiert, dass unsere Unternehmen im Herstellungsprozess auf eine hohe Flexibilität angewiesen sind. Mit der nun gültigen 60%-Regel wird diese Flexibilität eingeschränkt. Der höhere Prozentsatz könnte sich zudem auf die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen auswirken. Insbesondere bei KMU bewegt sich die Anrechnung von Forschung und Entwicklung im tiefen einstelligen Prozentbereich und vermag die Erhöhung von 50% auf 60% in der Regel nicht zu kompensieren. Doch es gibt durchaus auch positive Punkte zu erwähnen. Einerseits wir die Verwendung des Schweizer Wappens auf Produkten legalisiert und andererseits der Schutz gegen die missbräuchliche Verwendung der Marke Schweiz verstärkt. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch nicht bekannt. Für weitere Fragen steht Ihnen Doris Anthenien (<link d.anthenien@swissmem.ch>d.anthenien@swissmem.ch</link>), Ressortleiterin im Bereich Wirtschaftspolitik, gerne zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung: 12.07.2013