Startseite Wissen Personalwesen Arbeitsrecht Hitzephase kommt - Schutzmassnahmen fĂŒr Arbeitnehmende

Hitzephase kommt - Schutzmassnahmen fĂŒr Arbeitnehmende

In den nĂ€chsten Tagen wird eine Hitzephase mit ĂŒber 30 Grad im Schatten vorausgesagt. Insbesondere bei schweren Arbeiten im Freien sind Schutzmassnahmen unerlĂ€sslich, um gesundheitlichen Problemen und körperlichen HitzeschĂ€digungen vorzubeugen. Arbeitgebende haben die gesetzliche Pflicht, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schĂŒtzen. Die Suva achtet auf die folgenden Punkte.

Bis 28 Grad:

  • SonnencrĂšme, Kopfbedeckung bzw. Helm mit Nackenschutz, Trinkwasser, schattige Pausenzonen, leichte Arbeitskleidung

ZusÀtzlich bei Temperaturen ab 28 Grad:

  • Arbeitsrhythmus und Arbeitszeiten an die Bedingungen anpassen: zum Beispiel schwere Arbeiten auf die frĂŒhen Morgenstunden verlegen.
  • KĂŒhle GetrĂ€nke, Trinkwasser und weitere Möglichkeiten zur Erfrischung (zum Beispiel Wasser zum Eintauchen der Arme, kalte HandtĂŒcher) in der NĂ€he der ArbeitsplĂ€tze bereithalten. 
  • GenĂŒgend Zeit zum Trinken und Erfrischen gewĂ€hren.

ZusÀtzlich bei Temperaturen ab 33 Grad:

  • Sehr schwere Arbeiten auf das absolut nötige Minimum reduzieren. Allenfalls Mitarbeitende an ArbeitsplĂ€tzen an der Hitze mit solchen an kĂŒhleren Orten rotieren lassen.
  • Zusatzpausen an einem kĂŒhlen und schattigen Ort einlegen (stĂŒndliche Pausen von 15 Minuten).

Weitere Informationen: 

Eine komplette Liste der Massnahmen findet sich in der entsprechenden Mitteilung der Suva.
Die Massnahmen wurden in Absprache zwischen der Suva und SECO (Staatsekretariat fĂŒr Wirtschaft und Arbeit) prĂ€zisiert.

 

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Letzte Aktualisierung: 29.07.2024