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Internationales Handelsrecht: Währungsklausel in Verträgen

Der in Verträgen zwischen den Parteien vereinbarte Preis ist in der Regel ein Fixpreis. Gerade im Zusammenhang mit dem aktuellen Wechselkurs CHF/EUR kann dies für den Exporteur Risiken bergen, wenn seine «Heimwährung» nach Vertragsabschluss erstarkt. Mit einer Währungsklausel kann diese Situation entschärft werden.

Vertraglich steht es den Parteien frei, zusätzlich zu einem Preis einen Modus für eine spätere Preisanpassung vorzusehen. Eine objektive Anpassung kann mit einer Währungsklausel erreicht werden, welche jedoch bereits bei Vertragsabschluss vereinbart werden müsste.

Eine derartige Klausel kann die Währungssituation entschärfen – setzt aber eine entsprechende Marktposition voraus, damit das Recht des Lieferanten auf eine Preisanpassung vom Kunden akzeptiert wird.

Swissmem stellt den Mitgliedern kostenlos eine solche «pfannenfertige» Währungsklausel auf Deutsch, Französisch und Englisch in zwei verschiedenen Varianten zur Verfügung. Für Nicht-Mitglieder kostet sie CHF 100.00.

Die Währungsklausel kann bei Catherine Jesel (c.jeselnoSpam@swissmem.ch) per Mail bestellt werden. Bei Fragen von Mitgliedern steht Urs Meier (u.meiernoSpam@swissmem.ch) gerne zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung: 26.01.2024