Es handelt sich dabei um den Kern des indirekten Gegenvorschlags, welcher aufgenommen wird, nachdem Ende November 2020 die Unternehmensverantwortungs-Initiative am Ständemehr gescheitert ist. Vom Parlament wurden die Bestimmungen zur Transparenz über nichtfinanzielle Belange sowie allgemeine Bestimmungen zur Sorgfaltspflicht bezüglich Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit verabschiedet. Letztere werden nun in dieser Verordnung konkretisiert. Den Verordnungsentwurf und den erläuternden Bericht finden Sie hier.
Gemäss den aktuell zur Verfügung stehenden Informationen sieht es so aus, dass 2023 das erste relevante Berichtsjahr für die tangierten Unternehmen wird und folglich 2024 die ersten Transparenzberichte veröffentlicht werden müssen. Bei diesem Zeitplan müssten spätestens 2022 die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden.
Swissmem wird zum Verordnungsentwurf Stellung nehmen und unsere Juristische Kommission einbeziehen. Gerne nehmen wir aber auch Ihre Hinweise bis zum 13. Juni 2021 entgegen. Falls Sie Ihre Stellungnahme direkt beim Bund einreichen (Frist: 14. Juli 2021), wären wir Ihnen für die Zustellung einer Kopie dankbar.
Bei Fragen steht Ihnen Urs Meier gerne zur VerfĂĽgung (u.meiernoSpam@swissmem.ch).
Weitere Fragen zum Thema Wirtschaftsrecht? Profitieren Sie vom Fachwissen unserer Experten und kontaktieren Sie uns.