Eisen- und Stahlerzeugnisse, die aus der Schweiz in die EU eingeführt werden, sind neu nun vom Nachweis befreit, den Ursprungsnachweis für die bei der Verarbeitung verwendeten Eisen- und Stahlvorprodukte als nicht-russischer Herkunft zu beweisen. Die Schweiz bekommt mit den Anpassungen im 12. EU-Paket nun den Status als Partnerland und wird nicht mehr als Drittland angesehen. Mit diesen Anpassungen wird das Land in die Liste der Partnerländer aufgenommen, die einerseits ebenfalls eine Reihe von restriktiven Massnahmen auf Eisen- und Stahleinfuhren aus Russland anwenden, sowie eine Reihe von Einfuhrkontrollmaßnahmen kennen, welche im Wesentlichen denen der EU entsprechen.
Die Schweiz hat bereits mit Inkrafttreten dieser Nachweispflicht per 30.9.2023 in den FAQ klar festgehalten, dass im Falle einer Einfuhr oder eines Transports aus der EU oder aus dem Vereinigten Königreich von Eisen- und Stahlerzeugnissen oder von Wiedereinfuhren von Eisen- und Stahlerzeugnissen, welche sich bereits im freien Warenverkehr in der Schweiz befunden haben, keine Nachweise benötigt werden..
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