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Das institutionelle Abkommen mit der EU verdient Unterstützung

Der Vorstandsausschuss von Swissmem unterstützt den vorliegenden Entwurf für ein institutionelles Abkommen der Schweiz mit der EU. Es bietet die Chance, den wichtigen bilateralen Weg auf eine langfristig tragfähige Basis zu stellen. Das Abkommen bringt wichtige Vorteile für die Schweiz: Es sichert den privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt, schafft Rechtssicherheit und respektiert die Souveränität der Schweiz dank eines funktionierenden Streitbeilegungsmechanismus. Neue Marktzugangsabkommen werden möglich. In den Anhängen, Protokollen und Erklärungen des Abkommens fordert Swissmem aber eine Handvoll Klärungen und Verbesserungen. Auf dieser Basis ruft Swissmem die lösungsorientierten Kräfte in der Schweiz auf, sich geschlossen hinter das Abkommen zu stellen.

Der Vorstandsausschuss von Swissmem hat den Entwurf des institutionellen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU geprüft und dessen Vor- und Nachteile abgewogen. Er befürwortet explizit das vorliegende Abkommen. Bei einzelnen zum Vertrag gehörenden Anhängen, Protokollen und Erklärungen braucht es jedoch Verbesserungen.

Im Interesse einer zukunftsfähigen, prosperierenden Schweiz ruft Swissmem die lösungsorientierten Kräfte in der Schweiz auf, sich auf eine Liste von Fragen zu einigen, in denen Klärungen und Verbesserungen notwendig sind. Für diese wichtigen Punkte kann der Bundesrat entweder selber Klärungen liefern oder bei der EU Klärungen und Verbesserungen im Sinne der Rechtssicherheit verlangen.

Unsicherheiten ausräumen

Aus Sicht von Swissmem umfasst diese Liste hauptsächlich folgende Punkte:

  • Es braucht die Zusicherung von der EU, dass das System der paritätischen Kontrollen durch die Sozialpartner im Schweizer Arbeitsmarkt nicht durch das EU-Entsenderecht und die Durchsetzungsrichtlinie beeinträchtigt wird.
  • In Bezug auf die Unionsbürgerrichtlinie muss sichergestellt sein, dass die Schweiz diese nicht oder nur jene Bestimmungen übernehmen muss, die einen konkreten Bezug zum Arbeitsmarkt haben.
  • Es darf nicht zu einer dreistufigen Guillotine kommen (Bilaterale Verträge, institutionelles Abkommen, revidiertes Freihandelsabkommen), wenn das Freihandelsabkommen von 1972 revidiert wird.
  • Im Weiteren ist eine Klärung bei den Bestimmungen zu staatlichen Beihilfen notwendig. Diese dürfen die Steuerhoheit der Kantone nicht einschränken.

Indem sich eine breite Front für ein in wenigen wichtigen Punkten geklärtes und verbessertes Abkommen bildet, wird dem Bundesrat der Rücken gestärkt und dem wichtigen Abkommen in der innerschweizerischen Diskussion der Weg geebnet. Damit kann die sich jetzt bietende Chance eines den bilateralen Weg sichernden Abkommens genutzt werden. Swissmem erachtet es dagegen als unwahrscheinlich, zu einem späteren Zeitpunkt einen besseren Vertrag aushandeln zu können.

Eine gute Lösung

Für Swissmem ist der Kern des institutionellen Abkommens massgeschneidert. Mit der dynamisch angelegten Rechtsübernahme behält die Schweiz ihre Souveränität. Sie entscheidet selbst, ob sie im Rechtsbereich der betroffenen fünf Markzugangsabkommen EU-Recht übernehmen will oder nicht. Das Referendumsrecht bleibt bestehen, womit das Volk stets das letzte Wort hat. Der Streitbeilegungsmechanismus verhindert willkürliche, politisch motivierte Druckversuche gegen die Schweiz, wie sie bei der Börsenäquivalenz oder Horizon 2020 vorgekommen sind. Mit der Streitschlichtung erhält auch die Schweiz ein Instrument, um ihre Rechte und Interessen im Bereich der Marktzugangsabkommen gegen Diskriminierung im Ausland zu verteidigen. Das schafft Rechtssicherheit. Auch der Lohnschutz bleibt gewahrt, denn drei zentrale flankierende Massnahmen (FlaM) werden in angepasster Form völkerrechtlich gesichert. Das bedeutet, dass diese Massnahmen künftig nicht von der dynamischen Rechtsübernahme erfasst werden oder dem Streitschlichtungsmechanismus unterstehen. Die Schweiz kann die FlaM weiterentwickeln, sofern dies nichtdiskriminierend und verhältnismässig erfolgt.

Das Gesamtbild zählt

Das vorliegende Abkommen ist das Ergebnis von langjährigen Verhandlungen. Es ist wichtig, dass Verbände, Parteien, Sozialpartner und Kantone den Entwurf eingehend prüfen. Die Bewertung des Verhandlungsergebnisses darf sich nicht nur auf die negativen Punkte fokussieren, sondern muss das Gesamtbild und das Ziel des Abkommens im Auge behalten:  Das Abkommen sichert den Zugang zum wichtigsten Markt der Schweiz und schützt unser Land in diesen Bereichen vor Druckversuchen der EU. Es bestätigt und modernisiert den bilateralen Weg und bleibt aktuell auf fünf Marktzugangsabkommen beschränkt. Weder ein EU- oder EWR-Beitritt noch ein Rückfall auf das Freihandelsabkommen von 1972 sind valable Alternativen zum bilateralen Weg, welcher im Übrigen mehrfach vom Schweizer Volk in Abstimmungen gestützt wurde.


Weitere Auskünfte erteilen:

Ivo Zimmermann, Leiter Kommunikation
Tel. +41 44 384 48 50 / Mobile +41 79 580 04 84
E-Mail i.zimmermannnoSpam@swissmem.ch

Philippe Cordonier, Responsable Suisse romande
Tel. +41 21 613 35 85 / Mobile +41 79 644 46 77
E-Mail p.cordoniernoSpam@swissmem.ch

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Letzte Aktualisierung: 26.01.2019