Die Schweizer Bundesverfassung verlangt in Art. 8 Abs. 3 gleicher Lohn für gleiche sowie gleichwertige Arbeit für Männer und Frauen. Für Swissmem ist es ein zentrales Anliegen, dieses Gleichstellungsgebot für Mann und Frau zu fördern. Swissmem setzt dabei auf Transparenz und bietet ihren Mitgliedfirmen in Zusammenarbeit mit der Firma Landolt & Mächler Consultants AG seit 2004 einen detaillierten Lohnvergleich an. Die dabei verwendete Methode zur Prüfung der Lohngleichheit erfüllt die im Gleichstellungsgesetz geforderten Voraussetzungen.
Die Prüfung der Lohngleichheit erfolgt mit der Methode «Abakaba» (Analytische Bewertung von Arbeitstätigkeiten). Diese bewertet jede Tätigkeit mit 26 diskriminierungsfreien Kriterien und berücksichtigt die vom Bund vorgegebene Regressionsanalyse.
Swissmem Mitgliedfirmen leben die Lohngleichheit
Dieses Angebot zeigt Wirkung. Über die Jahre hat sich die Lohndifferenz zwischen Mann und Frau in der MEM-Industrie kontinuierlich verringert. Sie liegt deutlich unter der Toleranzschwelle von fünf Prozent. Das beweist, dass die Swissmem-Firmen das Anliegen «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» sehr ernst nehmen und für Männer und Frauen gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit bezahlen.