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Keine willkürlichen Verschärfungen bei der Lohngleichheitsanalyse

Das Gleichstellungsgesetz verlangt von Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden, dass sie einen Lohnvergleich mit dem Analyseinstrument Logib oder einem ähnlichen Tool durchführen. Neu beabsichtigt das Büro für Gleichstellung (EBG), die Toleranzschwelle bei der Lohndifferenz von 5 Prozent auf 2,5 Prozent zu senken und den Signifikanztest abzuschaffen. Zudem beharrt das EBG darauf, dass Schichtzulagen in die Analyse einbezogen werden müssen, was das Analyseergebnis massiv verfälschen kann. Es entsteht dadurch die grosse Gefahr, dass viele Firmen an den Pranger gestellt und wirtschaftlich benachteiligt werden, obwohl sie gesetzeskonform handeln. Das widerspricht dem gesunden Menschenverstand und zeigt einmal mehr, wie mangelhaft Logib ausgestaltet ist. Zwei parlamentarische Vorstösse wollen das Vorgehen des EBG korrigieren. Swissmem unterstützt beide Initiativen vorbehaltlos.

Schon lange bevor das Gleichstellungsgesetz die Unternehmen zu einer Lohnanalyse verpflichtet hat, begann sich die Tech-Industrie (Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie sowie verwandte Technologiebranchen) für die Lohngleichheit einzusetzen. Dieses langjährige Engagement zeigte Wirkung. In der gesamten Tech-Industrie beträgt Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen heute noch 3,2 Prozent. Bei den Swissmem Mitgliedfirmen liegt sie sogar bei lediglich 2,7 Prozent und somit weit unter der Toleranzschwelle von 5 Prozent. Diese Resultate gründen auf dem klaren Bekenntnis der Branche, Männer und Frauen gleich zu behandeln. Zudem ergäbe eine Diskriminierung der Frauen aufgrund des grossen Fachkräftemangels auch ökonomisch keinen Sinn.

Verschärfung auf schwachem Fundament

Seit 2020 verpflichtet das Gleichstellungsgesetz die Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden, einen Lohnvergleich mit dem Analyseinstrument Logib oder einem ähnlichen Tool durchzuführen. Logib weist allerdings grosse methodische Mängel auf, was zahlreiche Experten und Wirtschaftsakteure bereits seit Jahren kritisieren. Leider geht das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau (EBG) in keiner Weise auf diese Kritik ein. Im Gegenteil: Es will die Regeln willkürlich und im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen verschärfen.

Konkret beabsichtigt das EBG, die Toleranzschwelle (neu Schwellenwert genannt) für die Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen per 1.1.2024 von 5 Prozent auf 2,5 Prozent zu senken. Der Schwellenwert ist ein wichtiges Element, um statistische Ungenauigkeiten zu korrigieren. Das ist bei einem mangelhaften System wie Logib dringend notwendig. Für die Unternehmen ist der Schwellenwert ökonomisch relevant, weil bei Aufträgen der öffentlichen Hand nur Anbieter berücksichtigt werden, welche diesen nicht überschreiten.

Regeln wider den gesunden Menschenverstand

Für die Halbierung des Schwellenwertes gibt es keine sachlichen Gründe. Es entsteht dadurch einzig die Gefahr, dass viele Firmen diesen Wert überschreiten, obwohl sie korrekt handeln. Erklären lässt sich dies am Beispiel der Schichtzulagen: Nachweislich werden den Männern und Frauen in den Betrieben dieselben Schichtzulagen bezahlt. Sie beinhalten also kein Diskriminierungspotenzial. Trotzdem müssen die Schichtzulagen gemäss EBG zwingend in die Lohngleichheitsanalyse einbezogen werden. Tatsache ist, dass in der Industrie (und auch in anderen Branchen) deutlich mehr Männer Schichtarbeit leisten als Frauen. Dies hat zur Folge, dass das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse so massiv verzerrt werden kann, dass Unternehmen den Schwellenwert von 5 Prozent allein wegen den Schichtzulagen überschreiten. Bei einem Schwellenwert von 2,5 Prozent wären noch viel mehr Firmen betroffen als heute. Es drohen deswegen viele Unternehmen an den Pranger gestellt und wirtschaftlich benachteiligt zu werden, obwohl sie sich gesetzeskonform verhalten (sprich: exakt dieselben Schichtzulagen bezahlen). Das widerspricht dem gesunden Menschenverstand und zeigt einmal mehr, wie mangelhaft Logib ausgestaltet ist.

Im Weiteren will das EGB den Signifikanztest abschaffen. Dieser misst die Wahrscheinlichkeit, ob der beobachtete Lohnunterschied zufällig entstanden ist oder nicht. Der Signifikanztest wirkt also als Korrektiv. Wenn dieser wegfällt, sind vor allem KMU wegen der kleineren, betriebsinternen Stichprobe gefährdet, die Kriterien nicht zu erfüllen. Das ist eine klare Benachteiligung dieser Firmen.

Korrekturen gefordert

Swissmem ist mit dieser Beurteilung nicht allein. Nationalrat Marcel Dobler (FDP) hat eine parlamentarische Initiative zur Frage der Toleranzschwelle eingereicht. Und Nationalrat Peter Schilliger (FDP) fordert in einer Motion, dass die Schichtzulagen in der Analyse nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie diskriminierungsfrei ausgerichtet werden. Swissmem unterstützt beide Vorstösse vorbehaltlos, denn es ist höchste Zeit, dass willkürliche Entscheide des EGB, wie sie die Halbierung des Schwellenwertes und die Abschaffung des Signifikanztests darstellen, unterbunden werden. Zudem müssen die völlig realitätsfremden Vorgaben zu den Schichtzulagen abgeschafft werden. Nicht zuletzt erwartet Swissmem, dass die Praxiserfahrungen zu Logib durch das Eidgenössische Departement des Innern endlich ernst genommen werden.

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Letzte Aktualisierung: 13.10.2023