Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit für Männer und Frauen ist für Swissmem schon lange ein wichtiges Anliegen. Um dieses Ziel zu erreichen, bietet Swissmem in Zusammenarbeit mit der Firma Landolt & Mächler Consultants GmbH bereits seit 2008 eine detaillierte und gesetzeskonforme Lohngleichheits-Analyse an. Die Unternehmen der MEM-Industrie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben, was die jüngsten Auswertungen belegen. Die Lohndifferenz in den teilnehmenden Unternehmen beträgt 3,1 Prozent, was deutlich unter der Toleranzschwelle von fünf Prozent liegt. Bei Swissmem Mitgliedfirmen liegt sie mit 2,7 Prozent sogar noch tiefer.
Ganz generell haben Industrieunternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels keinerlei Interesse, Frauen in irgendeiner Weise schlechter zu stellen. Deshalb enden deren Anstrengungen für die Gleichstellung von Mann Frau nicht beim Lohn.
So bietet die Industrie den Frauen im Branchenvergleich die besten Entwicklungsmöglichkeiten. Das belegt der Gender Intelligence Report der Universität St. Gallen. Frauen in unserer Branche werden gezielt entwickelt und gefördert. Kompetente und engagierte Frauen haben in diesem Umfeld die besten Chancen, die «gläserne Decke» zu durchbrechen und in eine Führungsposition im obersten Kader aufzusteigen.
Vor diesem Hintergrund sind die vom Bundesamt für Statistik zu den Lohndifferenzen zwischen Mann und Frau publizierten Daten, die auf der LSE basieren, ein permanentes Ärgernis. Aufgrund einer mangelhaften Analysemethodik, die Swissmem schon seit Jahren kritisiert, zeigen sie ein falsches Bild. Mit der Mitte 2020 für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden eingeführten, obligatorischen Lohngleichheitsanalyse haben sich die Ungenauigkeiten sogar noch erhöht. Das Eidg. Büro für Gleichstellung schreibt zwingend vor, dass u.a. Schichtzulagen als Lohnelement in die Analyse der Lohngleichheit einzubeziehen sind. Das ist sachlich falsch und kann die Ergebnisse der Lohnvergleichanalysen erheblich verfälschen.
Warum ist das so? Schichtzulagen sind per se diskriminierungsfrei, weil sie zwingend in derselben Höhe an Männer und Frauen ausbezahlt werden müssen. Je nach Schichtmodell können diese Zulagen bis zu 25 Prozent des Salärs ausmachen. Weil vor allem Männer Schicht arbeiten, kann der Einbezug der Schichtzulagen das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse in einem Unternehmen aber um mehrere Prozente verfälschen. Dies, obwohl Frauen zweifelsfrei denselben Lohn für die gleiche Arbeit erhalten, wenn sie Schicht arbeiten.
Die traurige Erkenntnis ist, dass die aktuelle Methodik der Lohngleichheitsanalyse nicht einmal dann zu korrekten Ergebnissen führt, wenn Äpfel mit Äpfeln verglichen werden. Leidtragende sind die Firmen und letztlich die gesamte Branche, die bei der Lohngleichheitsanalyse unverschuldet ein schlechtes Zeugnis erhalten. Es ist höchste Zeit, dass die Methodik der Lohngleichheitsanalyse generell revidiert wird und insbesondere die Schichtzulagen vom Vergleich ausgenommen werden. Das soll das Gleichstellungsbüro 2023 endlich vollziehen!