Die EU-Verpackungsrichtlinie setzt den Rahmen zur Begrenzung umweltschädlicher Auswirkungen durch Verpackungen. Verpackungsvolumen und -gewicht sind beispielsweise auf das notwendige Minimum zu begrenzen, und schädliche Stoffe und Materialien sind zu minimieren. Es gelten Grenzwerte für Schwermetalle in Verpackungsmaterialien. Auch sollen die Wiederverwendbarkeit und die Verwertbarkeit von Verpackungen ermöglicht werden. Daneben bestehen für die EU-Mitgliedstaaten harmonisierte Recyclingziele für verschiedene Verpackungsmaterialien.
Nationale Herstellerpflichten
Erweiterte Herstellerverpflichtungen umfassen die Finanzierung der Entsorgung, die Organisation der RĂĽckgabe, das Einsammeln von gebrauchten Verpackungen und die Wiederverwendung oder Wiederverwertung der eingesammelten Verpackungen. Die EU-Mitgliedstaaten mĂĽssen bis 2024 dafĂĽr Systeme aufbauen, in denen Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen Registrierungs-, Melde- und Recyclingpflichten wahrnehmen. In Deutschland sind per 1. Juli 2022 erweiterte Registrierungspflichten in Kraft getreten.
Swissmem-Webinar zu Verpackungen
Die regulatorischen Vorgaben in der EU und insbesondere in Deutschland werden in einem Webinar am 29. November 2022 beleuchtet. Welche nachhaltigen Verpackungen verfügbar sind und wie mit innovativem Design smarte Verpackungen entwickelt werden können, wird aufgezeigt. Details und Anmeldung
Registrierungspflicht in Deutschland
Betroffen sind Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen und verpackten Produkten sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich. Sie müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Dies gilt auch für Hersteller in einem Drittland. Darüber hinaus bestehen gemäss deutschem Verpackungsgesetz Pflichten bezüglich Information, Rücknahme und Verwertung.
Verpackungen in der Schweiz
In der Schweiz gelten ebenfalls Grenzwerte für Schwermetalle, konkret für Blei, Cadmium, Quecksilber und deren Verbindungen sowie für Chrom(VI). Darüber hinaus bestehen Vorgaben für Verpackungen als Abfall und für gewisse Verpackungsarten wie Glas oder Holz. Letzteres kann auch die MEM-Industrie treffen, wenn beispielsweise Waren auf Paletten oder Kabelrollen importiert werden. Einerseits gelten für Holzprodukte Sorgfaltspflichten, andererseits Meldepflichten. Zukünftige Vorgaben für Verpackungen im Sinne der Kreislaufwirtschaft sind ausserdem in einer Änderung des Umweltschutzgesetzes angedacht, die sich im parlamentarischen Prozess befindet («Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken»).
Nachtrag: FĂĽr die Verpackung von speziellen GĂĽtern, wie zum Beispiel GefahrgĂĽter oder Lebensmittel, gelten weitere, spezifische Regelungen, die zu beachten sind.