Die Umweltauswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen sollen mit der EU-Verpackungsrichtlinie reduziert werden. Die Richtlinie besteht seit 1994 und betrifft alle Verpackungen. Sie wurde verschiedentlich geändert und zuletzt im Zuge des ersten Aktionsplans Kreislaufwirtschaft der EU verschärft.
Sie sollte ursprünglich die nationalen Massnahmen für Verpackungen harmonisieren, zum Beispiel über harmonisierte Grenzwerte für Schwermetalle in Verpackungsmaterialien. Auch harmonisierte Wiederverwendungsquoten und Recyclingziele wurden definiert. Insbesondere die Verschärfungen von 2018 führten in jedem Mitgliedstaat zu unterschiedlichen Pflichten für Unternehmen.
Die Mitgliedstaaten sollen bis 2024 Systeme für die erweiterten Herstellerpflichten zu Verpackungen einführen. Diese können die Finanzierung der Entsorgung, die Organisation der Rückgabe, das Einsammeln von gebrauchten Verpackungen oder die Wiederverwendung oder Wiederverwertung der eingesammelten Verpackungen umfassen. Relevant sind für Hersteller insbesondere die Registrierungs-, Melde- und Recyclingpflichten. Die erweiterte Herstellerpflicht wird vielerorts über ein nationales Meldesystem umgesetzt. So besteht in jedem EU-Mitgliedstaat, der ein solches System eingeführt hat, eine separate Meldepflicht.
Der Verband Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat nun eine Übersicht über die Anforderungen in den verschiedenen Ländern Europas publiziert.
Auch der europäische Verpackungsverband EUROPEN führt eine Übersicht über die nationalen Anforderungen für Verpackungen, allerdings eine etwas ältere.
Gemäss neuem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der EU-Kommission von 2020 ist vorgesehen, die Richtlinie wiederum zu überprüfen und zu verschärfen, um den anfallenden Verpackungsabfall zu vermindern und wiederverwendbare, rezyklierbare Verpackungen zu fördern.