Das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) trat im Jahr 2015 in Kraft. Ziel des Gesetzes war (u.a. auch aus Sicht der GSoA[1]), die Tätigkeit von privaten Sicherheitsfirmen im Ausland zu regulieren. Diese hatten begonnen, von der Schweiz aus «Söldnerdienste» für ausländische Konfliktgebiete anzubieten. Das hätte dem Image der Schweiz schaden können. Dieses Ziel wurde erreicht, denn diese Firmen sind mittlerweile abgewandert.
Unbeabsichtigter Schaden für Schweizer Technologieunternehmen und ihre Mitarbeitenden
Die Schweizer Industrie ist dank technologisch führender Produkte erfolgreich. Der Verkauf dieser Produkte ist heute fast ausnahmslos mit Dienstleistungen im Bereich Wartung und Schulung verbunden. Der durch eine untergeordnete Stelle im EDA gefällte Entscheid zeigt im Fall Pilatus in mehreren Punkten exemplarisch auf, dass das BPS unsorgfältig formuliert wurde und nun die Falschen trifft:
- Die Trainingsflugzeuge von Pilatus können gemäss Güterkontrollgesetz als besondere militärische Güter mit einer Exportbewilligung verkauft werden. Wartung und Schulung werden nun aber untersagt. Die Konsequenz ist ein faktisches Exportverbot von Trainingsflugzeugen in Länder wie Saudi-Arabien oder die Vereinigten Arabischen Emirate.
- Die Digitalisierung führt immer mehr zu einer Überlagerung von zivilen und sicherheitstechnologisch relevanten Produkten. Dienstleistungen wie Schulung und Wartung sind häufig untrennbar mit den Gütern verbunden. Potentiell betroffen sind weitere Produkte wie zum Beispiel optische Komponenten und Instrumente, Simulatoren sowie weitere Anwendungen im High-Tech-Bereich. Der Entscheid des EDA hat somit Breitenwirkung. Er gefährdet sicherheitstechnisches Wissen der Firmen am Standort Schweiz und schwächt somit die Fähigkeit der Schweiz, die für die Sicherheit des Landes notwendigen Kompetenzen hier zu behalten.
- Das BPS widerspricht anderen Gesetzen (z.B. Güterkontroll- und Kriegsmaterialgesetz) und führt zu einem Zuständigkeitswirrwarr in der Bundesverwaltung (u.a. zwischen SECO und EDA). Das schafft Rechtsunsicherheit.
Mit Pilatus ist ein weltweit führendes Technologieunternehmen mit über 2000 Arbeitsplätzen in der Schweiz betroffen, das kürzlich mit dem P-24 sehr erfolgreich das erste in der Schweiz entwickelte und produzierte Passagierflugzeug auf den Marktgebracht hat. Hinzu kommen zahlreiche Arbeitsplätze in Zulieferbetrieben. Das BPS gefährdet viele dieser Stellen sowie künftige Investitionen am Standort Schweiz. Unter dem Strich führt das BPS zu einer viel härteren Praxis als bei vergleichbaren Staaten. Das faktische Verbot für gewisse Dienstleistungs- und Güterexporte im Sicherheitsbereich trifft die Industrie somit generell.
Rasche Klärung notwendig
Ironischerweise begründet der Entscheid des EDA nun ein anderes aussenpolitisches Imagerisiko. Die betroffenen Staaten werden ihn als unfreundlichen Akt der Schweiz einstufen und sie möglicherweise in anderen Wirtschaftsbereichen benachteiligen. Zudem wird der Ruf der Schweiz als verlässlicher Partner beschädigt. Das gleiche gilt für Unternehmen wie Pilatus, welche nach einer Bewilligung solcher Exporte und dem Abschluss entsprechender Verträge mit ihren Kunden vom Staat Rechtssicherheit bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen erwarten dürfen. Der Entscheid im Falle Pilatus ist somit aus wirtschafts-, sicherheits- und aussenpolitischer Sicht bedeutend. Er hätte zwingend vom Bundesrat gefällt werden müssen, was gemäss Gesetz möglich gewesen wäre. Es muss für Schweizer Industrie- und Technologiefirmen möglich bleiben, auch künftig Produkte zu exportieren sowie die notwendigen Dienstleistungsaufträge durchzuführen. Swissmem würde deshalb die Firma Pilatus unterstützen, falls diese den Rechtsweg beschreitet. Zudem fordert Swissmem das Parlament auf, möglichst rasch Anpassungen am BPS vorzunehmen und Rechtssicherheit zu schaffen.
1 Vernehmlassungsantwort vom Januar 2012
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