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In der laufenden Diskussion über Rüstungsexporte wird oft auf die Neutralität Bezug genommen. Zweifellos ist die immerwährende, bewaffnete Neutralität für das Selbstverständnis der Schweiz wichtig. Doch zurzeit wird sie oft falsch interpretiert. Hinzu kommt, dass die geltenden Exportbestimmungen für Rüstungsgüter den Schweizer Rüstungsbetrieben die Existenzgrundlage entziehen.

Krieg ist abscheulich. Die schrecklichen Erfahrungen der beiden Weltkriege führten zu einem Umdenken in der internationalen Staatengemeinschaft und mündeten am 26. Juni 1945 in der Unterzeichnung der UN-Charta. Sie verbietet den Mitgliedstaaten die Anwendung von Gewalt und garantiert deren territoriale Unversehrtheit. Die Schöpfer der UN-Charta wussten, dass allein damit Kriege nicht aus der Welt geschafft werden können. Deshalb räumt die UN-Charta jedem Staat das Selbstverteidigungsrecht ein.

In Europa folgte nach dem Zweiten Weltkrieg eine bisher nie gesehene Phase des Friedens. Mehr noch. Nach dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes entstand der Glaube, dass Kriege in Europa in alle Ewigkeit der Vergangenheit angehören. Die Armeen Europas und der Schweiz wurden massiv redimensioniert.

Für die Schweizer Rüstungsindustrie hatte dies in mehrfacher Hinsicht Konsequenzen. Quantitativ reduzierten sich die Aufträge der Schweizer Armee und jene aus dem Ausland. Qualitativ kam hinzu, dass Rüstungsbetriebe mit Fortdauer der konfliktfreien Zeit durch linke Parteien und die Medien zunehmend in die Schmuddelecke gedrängt wurden. Einzelne Banken setzten sie für ihre Fonds auf Schwarze Listen und stellten sie auf dieselbe Stufe wie die Pornoindustrie. Politiker bis weit in bürgerliche Kreise versuchten sich entlang des Mainstreams zu profilieren, indem sie die Exportmöglichkeiten der Rüstungsindustrie immer mehr beschränkten.

Am 24. Februar 2022 folgte die Zäsur. Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine platzte der Traum des ewigen Friedens in Europa. Dieser Krieg zeigt exemplarisch, wie wichtig eine eigene Armee ist. Er zeigt auch, wie entscheidend die internationale Kooperation demokratischer Staaten ist. Es ist höchste Zeit, dass die Schweiz diesen Erkenntnissen wieder Rechnung trägt.

Damit die Schweiz das von der UN-Charta garantierte Selbstverteidigungsrecht wahrnehmen kann, braucht sie eine hinreichende Bewaffnung der Armee. Die Basis dafür ist eine eigene Rüstungsindustrie. Allerdings drohen die geltenden Exportbestimmungen für Rüstungsgüter den Schweizer Rüstungsbetrieben die Existenzgrundlage zu entziehen. Ohne Exporte können die inländischen Rüstungsbetriebe wirtschaftlich nicht überleben. Aber ohne eigene Rüstungsindustrie kann die Schweiz die Waffensysteme ihrer Armee nicht funktionsfähig halten. Das gefährdet die Sicherheit der Schweiz.

Anpassungen der Exportregeln notwendig

In der laufenden Diskussion über Rüstungsexporte wird oft auf die Neutralität Bezug genommen. Zweifellos ist die immerwährende, bewaffnete Neutralität für das Selbstverständnis der Schweiz wichtig. Doch zurzeit wird sie oft falsch interpretiert. Unsere Rüstungsexportbestimmungen, namentlich die Wiederausfuhrbewilligung, gehen weit über das Neutralitätsrecht hinaus. Dieses verlangt keine Bewilligungen für die Wiederausfuhr. Darauf kann sofort verzichtet werden – namentlich für die im Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) aufgeführten Staaten. Sie kennen die gleichen oder ähnliche Regeln für Kriegsmaterialexporte wie die Schweiz.

Für dieselben Staaten braucht es auch eine Lockerung der Exportregeln, falls sie in einem internen oder internationalen bewaffneten Konflikt stehen. Es handelt sich dabei oft um jene Staaten, welche die Ukraine in ihrem Kampf für Demokratie, Rechtsstaat und bürgerliche Freiheiten unterstützen. Diese Unterstützung erfolgt auch im Interesse der Schweiz und unserer Sicherheit. Aktuell zeigte es sich, dass diese uns nahestehenden Länder nur dann der Schweizer Rüstungsfirmen eine Chance für neue Aufträge einräumen, wenn sie eine Liefergarantie erhalten. Sie wollen nicht riskieren, dass sie im Ernstfall von der Schweiz nicht beliefert werden. Diese Garantie können Schweizer Firmen nicht geben. Damit sind sie sind faktisch vom Markt ausgeschlossen und in ihrer Existenz bedroht. Das gefährdet unmittelbar die Sicherheit der Schweiz. Ich erachte eine neutralitätskonform umsetzbare Regelung für möglich – entweder als generelle Ausnahme von Art. 22a Abs. 2 Bst. a des Kriegsmaterialgesetzes für Staaten gemäss Anhang 2 der KMV oder dann als Ausnahme für den Bundesrat bei aussen- und sicherheitspolitischen Interessen. 

Jetzt handeln

Die nächsten Monate werden für die Ukraine schwierig. Der Druck auf die Schweiz wird zunehmen. Es braucht nun eine rasche Lösung durch den Bundesrat oder das Parlament. Unsere Neutralität ist nur so viel wert, wie sie vom Ausland respektiert wird. Die Schweiz und ihre Industrie müssen im Rahmen der historisch immer pragmatisch ausgelegten Neutralität wieder als zuverlässige Partner gelten. Durch die zunehmende Isolation gefährden wir uns selbst. Ohne Anpassungen wird uns im Konfliktfall niemand mehr unterstützen.

Ebenso wichtig ist, dass Firmen und ihre Mitarbeiter, welche im Sicherheitsbereich tätig sind, endlich wieder die nötige Wertschätzung erhalten. Ihre Diskriminierung durch Banken sowie Versicherungen selbst für private Geschäfte von Mitarbeitenden betroffener Unternehmen muss ebenso aufhören wie die Distanz von Universitäten und Fachhochschulen zu diesen Firmen. Die Tätigkeiten dieser Firmen sind nicht nur legal, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von uns allen. Mehr Realismus und Wertschätzung sind ein Jahr nach Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine auch hierzulande nötig!

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Letzte Aktualisierung: 17.02.2023