Startseite Kaum mehr Kreislaufwirtschaft durch neue Meldepflicht
Ansprechpartner Dr. Christine RothDr. Christine Roth
Ressortleiterin
+41 44 384 48 07 +41 44 384 48 07 c.rothnoSpam@swissmem.ch
Teilen

Kaum mehr Kreislaufwirtschaft durch neue Meldepflicht

Die EU führt ab 5. Januar 2021 eine Meldepflicht für Produkte ein, die gefährliche Stoffe enthalten. Der Beitrag der neuen SCIP-Datenbank zur Kreislaufwirtschaft darf stark bezweifelt werden, während der administrative Aufwand für die Wirtschaft unverhältnismässig ist. Swissmem teilt die kritische Einschätzung unseres europäischen Dachverbands Orgalim. In einer breiten Koalition von Industrieverbänden wird die Kommissionspräsidentin gebeten, die Aktivitäten wirtschaftsfreundlich auszugestalten.

Die EU führt eine neue Datenbank ein für Produkte, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Ab 5. Januar 2021 müssen EU-Importeure, -Hersteller und -Lieferanten Erzeugnisse in der sogenannten SCIP-Datenbank bei der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) melden, sofern sie bestimmte Stoffe in einer Konzentration >0.1% enthalten. SCIP steht dabei für «Substances of Concern In Products» und umfasst die Stoffe, die auf der sogenannten REACH-Kandidatenliste stehen. Auf dieser Liste steht beispielsweise Blei, das in zahlreichen Anwendungen nach wie vor gesetzeskonform verwendet wird.

Nutzen fĂĽr die Kreislaufwirtschaft fraglich

Die Meldepflicht wurde im Rahmen einer Revision der Abfalldirektive aufgenommen, in letzter Minute und ohne Regulierungsfolgenabschätzung. Ziel soll sein, den Abfallverwertern Daten zu liefern, damit Materialien besser im Kreislauf geführt werden können. Organisationen der Recyclingbranche indes sind sich nicht einig, ob die zu sammelnden Daten in der Praxis überhaupt zu verbessertem Recycling und einer gestärkten Kreislaufwirtschaft führen werden.

Grosse Besorgnis in der Industrie

Deshalb setzt sich eine breite Koalition von Industrieverbänden, unter ihnen Orgalim, dessen Mitglied Swissmem ist, für eine Verschiebung der Frist, die Durchführung einer Regulierungsfolgenabschätzung und die entsprechende Anpassung der Datenbank ein.

Vorgesehen war eine Vorbereitungsfrist für die Industrie von einem Jahr. Bisher stand ein Prototyp der Datenbank zur Verfügung. Erst im Oktober soll die Datenbank bereitstehen. Auch wenn in der EU und in der Schweiz zu Stoffen auf der REACH-Kandidatenliste schon länger eine Informationspflicht entlang der Lieferkette besteht, wird es für die produzierende Industrie schwierig, rechtzeitig über die verlangten Informationen zu verfügen. Die Datenbank geht zudem über den gesetzlichen Auftrag hinaus und verlangt zahlreiche weitere Informationen, die auf Bauteile-Ebene gemeldet werden müssen. Für Hersteller von komplexen Produkten, die aus Hunderten oder Tausenden von Teilen bestehen, ist der Aufwand riesig.

FĂĽr Fragen von Swissmem-Mitgliedern zu REACH und der SCIP-Datenbank steht Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt, zur VerfĂĽgung (c.rothnoSpam@swissmem.ch).

Exklusiv für Swissmem-Mitglieder stellen wir ein- bis zweimal jährlich die wichtigsten Informationen zu REACH und der Schweizer Chemikaliengesetzgebung zusammen, mit Fokus auf die Schweizer MEM-Branche. Jetzt abonnieren bei Nicole Auer, n.auernoSpam@swissmem.ch.

War dieser Artikel lesenswert?

Diese Artikel könnten Sie interessieren

Letzte Aktualisierung: 30.09.2020