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Eine wirtschafts- und sozialverträgliche Migration für die Schweiz

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Die Schweiz hat seit jeher stark von der Zuwanderung von unternehmerisch denkenden Personen sowie ausgewiesenen Spezialisten profitiert. Für die Zukunft der Schweiz ist es essentiell, dass diese Migration möglich bleibt.

Die Arbeitsleistung der Ausländerinnen und Ausländer hat in der Vergangenheit das Wachstum und den Wohlstand in der Schweiz gestützt, wesentlich zum Erfolg unserer Industrie beigetragen und die drohenden Defizite der AHV hinausgeschoben. Der wichtigste Beitrag der Immigration ist der Zufluss an Wissen und Können. Darüber hinaus mindert sie auch die Nebeneffekte des demographischen Wandels. So werden in elf technischen Berufsfeldern in den nächsten fünf Jahren 100‘000 Personen pensioniert, während nur 25‘000 aus dem Nachwuchs nachrücken. Die Unternehmen sind darauf angewiesen, die besten Spezialisten aus der ganzen Welt in ihren Reihen zu haben, wenn sie an der Weltspitze bleiben wollen. Es muss für sie künftig möglich bleiben, qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland zu rekrutieren, wenn sie diese im Inland nicht finden.

Swissmem setzt sich deshalb für eine wirtschafts- und sozialverträgliche Migration ein, welche die Schweizer Gegebenheiten berücksichtigt. Folgende Massnahmenpakete sollen diese dämpfen:

1. Nutzung des inländischen Potentials

Das inländische Potential kann und muss noch besser genutzt werden. Das gilt insbesondere für über 50-jährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Junge, Frauen und Geringqualifizierte. Swissmem hat dazu eine Fachkräftestrategie für die MEM-Industrie entwickelt, deren Umsetzung sie in Zusammenarbeit mit den Mitgliedfirmen konsequent verfolgt.

2. Verbesserungen beim Vollzug der Ausländergesetzgebung und Verhinderung von Einwanderung in die Sozialwerke

Der Spielraum, den das Personenfreizügigkeitsabkommen sowie die übrige Ausländergesetzgebung bieten, muss besser genutzt werden. Das gilt insbesondere bezüglich des Zuganges zu unseren Sozialsystemen. Die Kantone müssen hinsichtlich einer einheitlichen und konsequenten Praxis unterstützt werden. Aus unserer Sicht sind jedoch keine zusätzlichen flankierenden Massnahmen notwendig.

3. Inländervorrang für bestimmte Berufsgruppen

Im Sinne der erwähnten Kombination sollen zusätzlich bei bestimmten Berufsgruppen regional ab sofort inländische Arbeitskräfte bei der Stellenvergabe bevorzugt werden. Swissmem befürwortet dahingehend die Pflicht, von den regionalen Arbeitsvermittlungszentren vermittelte Personen zu prüfen. Denkbar wäre auch, dass Absagen begründet werden müssen. Obligatorische Vorstellungsgespräche halten wir hingegen für nicht notwendig.

Die Fokussierung auf die drei genannten Massnahmenpakete ist der beste Weg, wie die Zuwanderung gesteuert werden kann, ohne die Bilateralen zu verlieren und eine übermässige Bürokratie aufzubauen. Sollten sie zu wenig steuern, könnte sich Swissmem eine zusätzliche Verschärfung vorstellen: Dabei wäre der Bundesrat zu ermächtigen, befristet – und im Zweifelsfall unilateral – Abhilfemassnahmen zur Senkung der Zuwanderung zu ergreifen.

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Letzte Aktualisierung: 05.10.2016