Grossbritannien implementiert folglich die gleiche Systematik wie sie in der EU gilt: es braucht somit mindestens den Einführer. Das ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz im Vereinigten Königreich, die ein Produkt von ausserhalb des Vereinigten Königreichs zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem britischen Markt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit liefert.
UK-Tochtergesellschaften von Schweizer Herstellern werden die Funktion des Einführers übernehmen können. Bei einem Vertrieb über Händler werden diese zum Einführer, wenn sie die Produkte importieren. Bei direkter Lieferung an den Endkunden ist denkbar, dass der Kunde das Produkt importiert.
Detaillierte und immer aktualisierte Informationen findet man auf der Webpage des Vereinigten Königreichs.
Bei Fragen von Mitgliedern steht Urs Meier gerne zur VerfĂĽgung (u.meiernoSpam@swissmem.ch).