Die SERV kann basierend auf der bisher geltenden Verordnung (SERV-V) bei Bondgarantien und Fabrikationskreditversicherungen nur auf begründeten Antrag hin erhöhte Deckungssätze anwenden. Dieser begründete Antrag fällt nun weg und somit gilt:
- Der maximale Deckungssatz der Fabrikationskreditversicherung ist 95 Prozent.
- Der maximale Deckungssatz der Bondgarantie ist 100 Prozent.
Bisher kann die SERV Exportgeschäfte mit einem Schweizerischen Wertschöpfungsanteil von weniger als 50% des SERV-gedeckten Teils des Auftragswerts nur in Deckung nehmen, wenn nachgewiesen werden kann, dass dies den Zielen und Grundsätzen der Geschäftspolitik der SERV entspricht. Dieser Nachweis beansprucht jedoch viel Zeit und Ressourcen bei den Kundinnen der SERV, weshalb der Bundesrat beschlossen hat diesen Prozess zu vereinfachen:
- Neu gilt ein schweizerischer Wertschöpfungsanteil am gesamten Auftragswert von mindestens 20 Prozent ohne weitere Nachweise als versicherbar.
- Exportgeschäfte, die eine schweizerische Wertschöpfung von weniger als 20 Prozent des Auftragswerts aufweisen, können versichert werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Versicherung den Zielen und den Grundsätzen der Geschäftspolitik der SERV entspricht.
Die Massnahmen treten ab 1. September 2020 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2022.
Am 17. April 2020 hatte die SERV bereits erste Massnahmen zur Unterstützung der Schweizer Exportwirtschaft während der COVID-19-Pandemie getroffen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: SERV