Am 31. Dezember 2020 endete der freie Personenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union sowie der Schweiz. Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben Ende 2020 verschiedene Abkommen geschlossen, welche zukünftig den Aufenthalt und die Einreise in das jeweilige Land regeln sollen. In Bezug auf die Einreise in die Schweiz und insbesondere zwecks Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gelten Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs seit dem 1. Januar 2021 als sog. Drittstaatenangehörige. Die Einreise in das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 durch ein sogenanntes punktebasiertes Einwanderungssystem (points-based immigration system) gesteuert. Dieses Punktesystem gilt ebenfalls für die Zulassung Schweizer Arbeitskräfte im Vereinigten Königreich.
Das punktebasierte System ist darauf ausgerichtet, hochqualifizierten Arbeitskräften, Facharbeitern, Studenten und einer Reihe anderer hochspezialisierter Arbeitskräfte die Einreise ins Vereinigte Königreich zu ermöglichen.
Die konkret zu erfüllenden Voraussetzungen und die Funktionsweise dieses punktebasierten Einwanderungssystems finden Sie unter diesen Links:
www.gov.uk/government/publications/uk-points-based-immigration-system-further-details-statement/uk-points-based-immigration-system-further-details-statement
www.gov.uk/guidance/new-immigration-system-what-you-need-to-know
Sie möchten auf dem Laufenden bleiben? Erhalten Sie regelmässig Informationen zu HR-Themen der Branche und abonnieren Sie einen unserer Newsletter.
Nachfolgend finden Sie einige Hinweise zur Einreise in die UK bezüglich «Intra Company Transfer» und «Entsendung von Mitarbeitenden im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen».
Intra Company Transfer
Das Vereinigte Königreich möchte auch weiterhin den «Intra Company Transfer» international tätiger Unternehmen ermöglichen und hat in seinen Ausführungen und Erläuterungen zu den Bestimmungen des «Intra Company Transfer» festgehalten, dass dieser die unternehmensinterne Versetzung von Fachkräften und Praktikanten mit Hochschulabschluss respektive den vorübergehenden Transfer von wichtigen Mitarbeitenden ermöglichen soll, so dass multinationale Unternehmen ihre Mitarbeitenden zwischen Tochtergesellschaften versetzen können. Eine der Voraussetzungen ist, dass diese eine qualifizierte Tätigkeit (gemäss RQF6 (Bachelor Degree) ausüben. Es werden keine Anforderungen an die englische Sprache gestellt, aber es wird verlangt, dass der Arbeitnehmer für einen Mindestzeitraum (vor der Versetzung) beim entsendenden Unternehmen beschäftigt gewesen ist (12 Monate im Fall von innerbetrieblichen Versetzungen oder drei Monate im Fall von innerbetrieblichen Trainees).
Nähere Informationen zum Intra Company Transfer und insbesondere zu den Voraussetzungen und Bedingungen finden Sie unter dem folgenden Link (insb. siehe Randnoten 105 bis 109):
www.gov.uk/government/publications/uk-points-based-immigration-system-further-details-statement/uk-points-based-immigration-system-further-details-statement
Entsendung
Ende 2020 hat die Schweiz und das Vereinigte Königreich das Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern (SMA) unterzeichnet. Dieses Abkommen regelt den gegenseitigen Zugang und den befristeten Aufenthalt von Dienstleistungserbringern. Das Vereinigte Königreich verpflichtet sich in rund 30 Dienstleistungssektoren, Schweizer Dienstleistungserbringern Marktzugang zu gewähren. Das Abkommen gewährt den Schweizer Unternehmen gewisse Erleichterungen beim Zugang. So erfolgt bei Schweizer Dienstleistungserbringern keine wirtschaftliche Bedarfsprüfung und ein Nachweis der Kenntnis der englischen Sprache muss nicht erbracht werden. Gestützt auf das aktuelle Abkommen ist der Marktzugang für Schweizer Fachkräfte jedoch insoweit noch beschränkt, als nur Personen mit Qualifikationen auf universitärem oder gleichwertigem Niveau zugelassen werden. Die Liste der Dienstleistungssektoren inkl. der Einschränkungen und Voraussetzungen sind in Art. 9ff von Anhang 2 des SMA zu finden:
www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/64471.pdf
Einreisebestimmungen in die UK
Die Einreise in die UK zum Zweck der Erwerbstätigkeit erfordert unterschiedliche VISA. Hierzu sind zum Beispiel das «Temporary Worker – International Agreement Visa (Tier 5)» oder das «Standard Visitor Visa» zu erwähnen. Gewisse Geschäftstätigkeiten bis zu 6 Monaten sind jedoch auch von der Visumspflicht ausgeschlossen:
Für den Zugang als «Contractual Service Supplier» (Vertragsservice Lieferanten) oder «Independent Professional» (Freiberufler) unter dem SMA ist ein «Temporary Worker – International Agreement Visa (Tier 5)» erforderlich. Ausführliche Informationen betreffend Prozess und Voraussetzungen sind unter folgendem Link zu finden:
www.gov.uk/international-agreement-worker-visa
Für gewisse Geschäftstätigkeiten ist jedoch ein «Standard Visitor Visa» ausreichend. Sie finden unter dem folgenden Link nähere Angaben zur Beantragung dieser VISA und den geschäftlichen Tätigkeiten, welche durch diese VISA abgedeckt sind:
www.gov.uk/standard-visitor-visa
Gewisse Geschäftstätigkeiten sind gänzlich von der VISA-Pflicht ausgenommen. Welche Tätigkeiten das betrifft und wie Sie andernfalls ein Visum beantragen können, erfahren Sie hier:
www.gov.uk/guidance/immigration-rules/immigration-rules-appendix-visitor-permitted-activities
Sofern Sie generell wissen möchten, welche Art von Einreise-VISA zu welchem Einreisezweck notwendig ist, empfehlen wir folgende Webseite: Auf www.gov.uk steht das Tool «Check if you need a Visa» zur Verfügung. www.gov.uk/check-uk-visa
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.gov.uk/guidance/the-uks-points-based-immigration-system-information-for-eu-citizens.de
www.gov.uk/guidance/new-immigration-system-what-you-need-to-know oder auf unserer Homepage:
www.swissmem.ch/de/themen/wirtschaftspolitik/brexit.html
Für zusätzliche Fragen steht den Mitgliedfirmen von Swissmem Claudio Haufgartner, Ressortleiter Bereich Arbeitgeberpolitik (c.haufgartnernoSpam@swissmem.ch), zur Verfügung.