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No-Deal-Brexit droht: Was ist zu tun?

Derzeit ist offen, ob sich die EU und UK auf ein Abkommen zur Regelung der künftigen gemeinsamen Beziehungen einigen können. In der Folge wäre auch die Schweiz mit Rechtslücken und Unsicherheiten konfrontiert. Wir bieten nützliche Informationen für MEM-Firmen.

Die Bewältigung der Corona-Pandemie hält die Welt in Atem. Die Krise wird noch lange nicht ausgestanden sein. Die Schweizer MEM-Industrie spürt dies ausgesprochen. Krisen erzeugen Unsicherheit und dämpfen die Investitionsbereitschaft der Unternehmen. Und das schlägt wiederum auf die Investitionsgüterindustrie zurück, die dadurch weniger Produkte verkaufen kann. So ist der Export der Schweizer MEM-Industrie in den ersten neun Monaten dieses Jahres um rund 14% gegenüber der Vorjahresperiode geschrumpft.

Die Unsicherheiten in den Weltmärkten haben aber noch weitere Gründe, so zum Beispiel der Brexit. Das Vereinigte Königreich (UK) ist per 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten. Die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2020. Ob sich die EU und UK auf ein Abkommen zur Regelung der künftigen gemeinsamen Beziehungen wird einigen können, bleibt vorderhand offen. Wenn nicht, dann droht ein «No-Deal-Brexit», der insbesondere im Handel und im Personenverkehr zu einiger Rechtsunsicherheit führen wird.

Davon ist auch die Schweiz als Drittstaat betroffen. Unsere Beziehungen zu UK haben bis anhin auf unseren vertraglichen Vereinbarungen mit der EU basiert, die im Verhältnis EU-UK aber nicht mehr gelten werden. Damit kommt es – trotz dem Handelsabkommen zwischen der Schweiz und UK – zu Rechtslücken und Unsicherheiten im direkten Verhältnis der Schweiz zu UK.

Auf unserer Webseite haben wir für die Firmen verschiedene Informationen zusammengestellt, was im direkten Verhältnis zwischen der Schweiz und UK im Fall eines No-Deal-Brexits zu beachten ist.

Informationen zum No-Deal-Brexit

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Letzte Aktualisierung: 26.11.2020