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UK: Lieferung von Maschinen und Produkten ab 1. Januar 2021

Gemäss Auskunft der britischen Behörden braucht es für Maschinen und Produkte, welche unter die EU «Outdoor Noise Directive» fallen, zwingend ab dem 1. Januar 2021 eine «authorised person» oder «responsible person» mit Sitz im Vereinigten Königreich.

UK-Tochtergesellschaften können ohne weiteres diese Funktion übernehmen. Bei einem Vertrieb über Wiederverkäufer oder Agenten besteht die Möglichkeit, dass sie als «responible person» agieren. Auch andere Geschäftspartner (wie z.B. Service-Unternehmen) können als «responsible person» eingesetzt werden.

Schwieriger wird es für Schweizer Hersteller, welche ihre Produkte direkt an Kunden im Vereinigten Königreich liefern. Auch in diesem Fall braucht es eine «responsible person» mit Sitz in UK. Leider besteht aktuell noch kein Patentrezept. Falls Sie in dieser Situation sind, melden Sie sich bitte bei Swissmen, wir helfen Ihnen als Mitglied gerne bei der Suche nach einer Lösung. Wenden Sie sich hierfür an Urs Meier, Ressortleiter Wirtschaftspolitik, u.meiernoSpam@swissmem.ch.

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Letzte Aktualisierung: 12.12.2020