UK-Tochtergesellschaften können ohne weiteres diese Funktion übernehmen. Bei einem Vertrieb über Wiederverkäufer oder Agenten besteht die Möglichkeit, dass sie als «responible person» agieren. Auch andere Geschäftspartner (wie z.B. Service-Unternehmen) können als «responsible person» eingesetzt werden.
Schwieriger wird es für Schweizer Hersteller, welche ihre Produkte direkt an Kunden im Vereinigten Königreich liefern. Auch in diesem Fall braucht es eine «responsible person» mit Sitz in UK. Leider besteht aktuell noch kein Patentrezept. Falls Sie in dieser Situation sind, melden Sie sich bitte bei Swissmen, wir helfen Ihnen als Mitglied gerne bei der Suche nach einer Lösung. Wenden Sie sich hierfür an Urs Meier, Ressortleiter Wirtschaftspolitik, u.meiernoSpam@swissmem.ch.