Für das Vereinigte Königreich entwickelt sich der Brexit – der Austritt aus der Europäischen Union – zu einer unendlichen Geschichte. Wann und wie der Brexit genau stattfindet, ist weiterhin unklar. Das ungeordnete Ausscheiden des UK aus der EU, ein sogenannt «harter» Brexit, ist weiterhin möglich. Die Schweiz hat für diesen Fall mit Grossbritannien bilaterale Abkommen abgeschlossen, welche die reibungslose Fortführung der Geschäftsbeziehungen in den meisten Bereichen sicherstellen würden. Doch was würde ein harter Brexit für das eigene Unternehmen bedeuten? Mittlerweile hat der Bund hierfür eine eigene Informationsseite aufgeschaltet. Auf dieser <link www.eda.admin.ch/dea/de/home/verhandlungen-offene-themen/offene-themen/brexit.html - external-link-new-window>Webseite</link> finden sich insbesondere Hinweise dazu, wie das Verhältnis der Schweiz zum UK in verschiedenen Bereichen geregelt würde. Auf der <link www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/themen/brexit.html - external-link-new-window>Seite der Zollverwaltung</link> finden Sie für das gleiche Szenario spezifische Informationen für die Abwicklung des Güterverkehrs. Diese Wegweiser sind nur relevant, falls das UK Ende März oder zu einem späteren Zeitpunkt ungeordnet aus der EU ausscheiden sollte. Ansonsten gälte mit grosser Wahrscheinlichkeit die vorgesehene Übergangsphase von zwei Jahren, während der sich nichts ändert. Anlaufstellen für Ihre konkreten Fragen Für konkrete Fragen der Unternehmen zu den Auswirkungen des Brexit hat economiesuisse, der Dachverband der Wirtschaft, eine Mail-Hotline eingerichtet. Unter brexit@economiesuisse.ch erhalten Sie Auskunft, etwa zu Zollbestimmungen oder Fragen der Migration. Gleichzeitig stehen Ihnen je nach Thema Ihre gewohnten Ansprechpartner bei Swissmem zur Verfügung. Auch Urs Meier, stv. Leiter Wirtschaftspolitik, nimmt als allgemeine Anlaufstelle Ihre Anfragen gerne entgegen und leitet sie der zuständigen Person weiter. Sie erreichen ihn unter <link u.meier@swissmem.ch>u.meier@swissmem.ch</link> oder unter 044 384 41 11.