Folgende Konformitätsbewertungen nach EU-Recht werden bis Ende 2022 anerkannt:
- Erklärung des Herstellers, welche die Konformität des Produkts nach einem durch den Hersteller selber durchgeführten Bewertungsverfahren bestätigt («normale» Konformitätserklärungen);
- Zertifikate von in der EU akkreditierten Drittstellen, die gesetzlich zwingend das Produkt haben prüfen müssen (z.B. Maschinen und Produkte gemäss Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG). Dies gilt auch für Drittstellen in Ländern, mit denen die EU ein Mutual Recognition Agreement (MRA) hat. Folglich werden Zertifikate von Schweizer Prüfstellen im Vereinigten Königreich anerkannt.
- Zertifikate von Drittstellen mit Sitz in UK, welche vor dem 1. Januar 2021 zu einer Drittstelle mit Sitz in der EU «überführt» worden sind.
Einschränkend wird vorausgesetzt, dass CE-gekennzeichnete Produkte nur in Grossbritannien in Verkehr gebracht werden dürfen, solange die Produktanforderungen von UK und EU identisch sind. Dies dürfte aktuell bei den Produkten der MEM-Industrie der Fall sein.
Falls in der EU die Produktanforderungen ändern
Allerdings ist nicht mehr ohne weiteres davon auszugehen, dass von der EU geänderte Produktanforderungen auch von Grossbritannien übernommen werden. Sollte somit die EU ihre Anforderungen ändern, dann entsteht eine Differenz zur britischen Gesetzgebung. Dies führt dazu, dass Produkte mit CE-Zeichen im Vereinigten Königreich nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Vielmehr müssen sie den britischen Anforderungen entsprechen und mit UKCA-Zeichen versehen sein. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass die Revision der EU-Maschinenrichtlinie gemäss aktuellem Wissensstand wohl nicht vor Ende 2022 in Kraft treten wird.
Die allermeisten Produkte der MEM-Industrie dĂĽrften somit dazu qualifiziert sein, bis Ende 2022 mit CE-Zeichen in Grossbritannien in Verkehr gebracht zu werden. Andere Regeln gelten u.a. fĂĽr Medizinprodukte (CE-Zeichen bis 30. Juni 2023 akzeptiert), Bauprodukte und Ecodesign- sowie Energylabel-Produkte.
Sobald uns weitere Informationen zur Verfügung stehen, werden wir unsere Webpage zum Inverkehrbringen von Produkten im Vereinigten Königreich aktualisieren. Ausserdem halten wir Sie auf diesem Kanal auf dem Laufenden.
FĂĽr Fragen von Mitgliedern steht Ihnen Urs Meier (u.meiernoSpam@swissmem.ch) gerne zur VerfĂĽgung.