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Freihandelsabkommen Philippinen – EFTA: Rückerstattung der Zollabgaben

Das Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und den Philippinen ist am 1. Juni 2018 in Kraft getreten. Allerdings kam es zu Umsetzungsproblemen, weil die philippinischen Zollbehörden aufgrund organisatorischer Probleme vorerst nicht in der Lage waren, die Zollpräferenzen zu gewähren. Nun gibt es eine Lösung für die zwischenzeitlich unzulässig erhobenen Zölle.

Die Schweiz hat sich nach dem Auftauchen der Umsetzungsprobleme dafür eingesetzt, dass Schweizer Firmen die Zölle zu einem späteren Zeitpunkt zurückverlangen können. Die Philippinen informierten nun am 31. Mai 2019 über das Inkrafttreten des Erlasses 4-2019 der Zollverwaltung, welcher die Rechtsgrundlage bildet, um eine Rückerstattung der Zollabgaben zu beantragen. Dies betrifft unzulässig erhobene Zölle im Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens am 1. Juni 2018 und dem Datum von dessen tatsächlicher Umsetzung in den Philippinen am 24. Oktober 2018. Forderungen für die Rückerstattung sind innerhalb eines Jahres ab dem Tag der Entrichtung der Zölle bei der Geschäftsstelle des Bezirkskollektors («District Collector») einzureichen, von der die Abgaben erhoben wurden. Genehmigte Rückerstattungsansprüche werden mittels Bescheinigungen über Steuerguthaben ausgeglichen.

Entsprechende Informationen sind auch auf der Website der EFTA zu finden.

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Letzte Aktualisierung: 14.06.2019