Die Industrie musste im Zuge der Corona-Pandemie vor allem im zweiten Quartal hohe Rückgänge beim Auftragseingang und bei den Umsätzen hinnehmen. Erst in den vergangenen Wochen setzte eine leichte Erholung der Geschäftstätigkeit ein. Erneute Einschränkungen wären ein Schlag ins Genick und brächte viele Firmen sowie deren Jobs in existenzielle Gefahr.
Die Unternehmen der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM-Industrie) haben von Beginn weg konsequent die Hygiene- und Distanzvorschriften des BAG eingehalten. Das bestätigen die Kontrollen der Suva. Sie hat von März 2020 bis Mitte Oktober 2020 knapp 3000 Industrie- und Gewerbebetriebe entsprechend überprüft. Lediglich in zwei Firmen (0,07%) kam es zu Beanstandungen, die zu einer vorübergehenden Einstellung der Arbeiten führten.
Planungssicherheit fĂĽr Firmen und Mitarbeitende schaffen
Im Frühling wurden zahlreiche Industriebetriebe im Tessin in den Lockdown gezwungen. Ähnliches drohte auch in der Westschweiz. Angesichts der Tatsache, dass die Industrie die BAG-Regeln konsequent einhält und nie ein Verbreitungs-Hotspot war, wäre ein Lockdown völlig unverhältnismässig und keinesfalls gerechtfertigt. Swissmem fordert deshalb ein öffentliches Bekenntnis von Bund und Kantonen, dass die Industrie in der ganzen Schweiz von einem allfälligen Lockdown ausgenommen wird. Ein solches Bekenntnis schüfe Planungssicherheit für die Unternehmen und ihre Mitarbeitenden sowie die Gewissheit für Kunden und Lieferanten, dass es zu keinen Ausfällen kommen wird. Letztlich würde dieses Bekenntnis den Druck auf die Betriebe sowie deren Jobs dämpfen und so den Werkplatz Schweiz stärken.
Breiter Einsatz von Schnelltests
Reisebeschränkungen sind für die Firmen der MEM-Industrie derzeit die grössten Hemmnisse im Geschäftsalltag. Für Projekt- und Servicearbeiten sind Reisen zwingend erforderlich. Dasselbe gilt für die Ab- und Inbetriebnahme neuer Maschinen und Anlagen. Selbst die Auftragsakquisition kann nicht ausschliesslich über Online-Kanäle erfolgen. Swissmem befürwortet den möglichst breiten Einsatz von Schnelltests, damit für Geschäftsreisende die Quarantäneregeln angepasst und die Hürden für Geschäftsreisen gesenkt werden können. Konkret:
- Bei Geschäftsreisen ins Ausland, die über fünf Tagen dauern, sollen die betroffenen Personen einen bis drei Tage vor ihrer Rückkehr in die Schweiz einen Schnelltest machen können. Ist dieser Test negativ, darf es nach Rückkehr in die Schweiz keine Quarantäne geben. Kann der Test erst in der Schweiz erfolgen, muss dieser innerhalb von 24 Stunden nach Rückkehr erfolgen. Bei einem negativen Ergebnis braucht es keine Quarantäne. Dieser Test kann allenfalls nach fünf Tagen wiederholt werden.
- Auch bei Geschäftsreisen im Inland sollen bei Krankheitssymptomen Schnelltests zum Einsatz kommen. Sind diese negativ, muss die Quarantäne aufgehoben werden.
Sorgfalt auch im privaten Umfeld notwendig
Derzeit erfolgen die meisten Ansteckungen im privaten Umfeld. Damit sind alle Menschen in der Schweiz in der Verantwortung, im Privatleben die notwendige Vorsicht zu wahren. Swissmem dankt allen Menschen, die sich verantwortungsvoll verhalten und sich konsequent an die BAG-Regeln halten – im Interesse der Gesundheit und der Jobs von uns allen.