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Beim Rahmenabkommen auf politischer Ebene weiterverhandeln

Swissmem unterstützt die InstA-Petition «konstruktiv, kollegial, konsensual zu einem für beide Seiten tragfähigen Rahmenabkommen», welche die Weiterführung der Verhandlungen zum Rahmenabkommen auf politischer Ebene verlangt. Die Swissmem-Mitgliedfirmen exportieren 80 Prozent ihrer Güter- und Dienstleistungen. Davon gehen 56 Prozent in den EU-Binnenmarkt. Die EU ist somit der mit Abstand wichtigste Absatzmarkt. Der bilaterale Weg mit der EU sichert der Schweizer Industrie den Zugang zu diesem Absatz- und Beschaffungsmarkt. Das Rahmenabkommen würde die Grundlage schaffen, um den bilateralen Weg mittelfristig abzusichern und weiterzuentwickeln.

Seit Jahren setzt sich Swissmem für den bilateralen Weg mit der EU ein. Eine mittelfristige Sicherung und Weiterentwicklung des bilateralen Weges setzt aus Sicht der EU ein Rahmenabkommen voraus. Entsprechend unterstützt Swissmem dessen Abschluss. Swissmem hat es deshalb begrüsst, dass Bundespräsident Guy Parmelin im April zu einem Gespräch mit der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach Brüssel gereist ist. Damit begann der Gesamtbundesrat nach einem zweijährigen Stillstand, endlich seine politische Verantwortung wahrzunehmen.

Dass an diesem Gespräch kein Durchbruch erzielt wurde, darf aus Sicht von Swissmem nicht zum Verhandlungsabbruch oder zur Sistierung der Gespräche führen. Zu wichtig ist das bilaterale Verhältnis zur EU. Swissmem fordert, dass der Klärungsprozess ernsthaft, zügig und mit gutem Willen fortgesetzt wird. Dieser Prozess muss auf realistischen Zielsetzungen basieren und darf nicht die Maximalforderungen einzelner Akteure übernehmen. Nur so können die nötigen Kompromisse mit der EU gefunden werden. Verläuft der Prozess wie erhofft erfolgreich, ist das Abkommen dem Parlament und der Bevölkerung vorzulegen. Diese Forderungen stellt die oben genannte Petition auf, weshalb sie von Swissmem unterstützt wird.

Aus Sicht Swissmem sind in allen drei offenen Verhandlungspunkten Kompromisse mit der EU möglich:

  • Unionsbürgerrichtlinie (UBRL): Eine vollständige Übernahme der UBRL kommt für Swissmem nicht infrage. Es ist jedoch akzeptabel, dass die Schweiz künftig jene Regeln anwendet, welche eng mit der Personenfreizügigkeit verknüpft sind.
  • Flankierende Massnahmen: Swissmem stützt das Prinzip «Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit am gleichen Ort». Das Niveau beim Lohnschutz soll deshalb gehalten werden. Aktuell werden aber die Kontrollen von aus dem Ausland entsandten Arbeitskräfte mit Instrumenten aus dem letzten Jahrhundert durchgeführt, was eine Voranmeldefrist von acht Tagen nötig macht. Mit dem Einsatz zeitgemässer, digitaler Instrumente kann die Anmeldefrist problemlos reduziert und gleichzeitig die Bekämpfung von Missbrauch erheblich verbessert werden. Eine Voranmeldefrist von vier Tagen ist somit möglich und wäre gemäss Abkommen von der dynamischen Weiterentwicklung ausgenommen. Dieses Beispiel zeigt: An den flankierenden Massnahmen darf das Rahmenabkommen nicht scheitern, weil der heutige Lohnschutz mit Modernisierungen erhalten bleibt, ja sogar noch verbessert wird.
  • Staatliche Beihilfen: Bei der Frage der staatlichen Beihilfen sind sich die Schweiz und die EU gemäss Medienberichten bereits weitgehend einig.

Swissmem steht dem vorliegenden Rahmenabkommen grundsätzlich positiv gegenüber. Für die Unternehmen der MEM-Industrie ist der hindernisfreie Zugang zum Europäischen Binnenmarkt essentiell. Mehr noch: die Industrie ist ebenso auf Grenzgänger angewiesen wie auch auf die Resultate der europäischen Forschungszusammenarbeit. Vom Bilateralen Weg hängen in der Schweiz tausende von wertvollen Arbeitsplätzen ab. Für die Stromnetz- und Systemstabilität der Schweiz wäre insbesondere ein Stromabkommen dringend notwendig – nicht nur für die Industrie.

Nach Vorliegen der definitiven Vertragstexte werden Vorstandsausschuss und Vorstand von Swissmem definitiv Position beziehen.


Weitere Auskünfte erteilen:

Ivo Zimmermann, Leiter Kommunikation
Tel. +41 44 384 48 50 / Mobile +41 79 580 04 84
E-Mail i.zimmermannnoSpam@swissmem.ch

Philippe Cordonier, Responsable Suisse romande
Tel. +41 21 613 35 85 / Mobile +41 79 644 46 77
E-Mail p.cordoniernoSpam@swissmem.ch

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Letzte Aktualisierung: 18.05.2021