Für Swissmem-Firmen sind der flexible Arbeitsmarkt und der Zugang zu qualifizierten Mitarbeitenden die beiden wichtigsten Standortvorteile. Darauf aufbauend hat Swissmem in den vergangenen Monaten immer wieder betont, dass das Schutzniveau gegen Lohndumping für Arbeitnehmende erhalten bleiben soll. Für technische Probleme sollen technische Lösungen gesucht werden. Das ist erfolgt.
Die Anpassung der Quoren für bestehende AVE GAV, die in den vergangenen Jahren immer weniger erreicht wurden, ist ein akzeptables Eingeständnis an die Realität in Branchen, in denen die Gefahr für Lohndumping besteht. Gleichzeitig sind die vorgeschlagenen Verbesserungen beim Rechtsschutz im Unterstellungsverfahren für Betriebe in Branchen ohne AVE GAV ein unverzichtbarer Teil des Gesamtpakets. Das betrifft direkt den GAV der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie, einer der ältesten GAV der Schweiz, in dem ASM/Swissmem die Arbeitgeberseite vertritt. Zudem wird es keine generellen Erleichterungen für neue AVE GAV oder nationale Mindestlöhne geben. Damit erfüllt das Paket die zwingenden Voraussetzungen für eine Zustimmung durch Swissmem: der liberale Arbeitsmarkt wird nicht geschwächt.
Eine für Swissmem akzeptable Einigung zu den Lohnschutzmassnahmen ist eine zwingende Voraussetzung, damit der Verband der Tech-Industrie die Bilateralen III unterstützt. Der definitive Entscheid zu den Bilateralen III wird der Swissmem Vorstand nach Vorliegen der Vertragstexte fällen. Eine Zustimmung gilt auf jeden Fall vorbehältlich der Unterstützung aller Sozialpartner für das gesamte Lohnschutz-Paket und dessen Verabschiedung durch das Parlament.
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Philippe Cordonier, Responsable Suisse romande
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