Für Swissmem Mitgliedfirmen sind der flexible Arbeitsmarkt und der Zugang zu qualifizierten Mitarbeitenden die beiden wichtigsten Standortvorteile. Darauf aufbauend hat Swissmem in den vergangenen Monaten immer wieder betont, dass das Schutzniveau gegen Lohndumping für Arbeitnehmende erhalten bleiben soll. Für technische Probleme sollen technische Lösungen gesucht werden. Das ist erfolgt.
Die Anpassung der Quoren für bestehende AVE GAV, die in den vergangenen Jahren immer weniger erreicht wurden, ist ein akzeptables Eingeständnis an die Realität in Branchen, in denen die Gefahr für Lohndumping besteht. Gleichzeitig sind die vorgeschlagenen Verbesserungen beim Rechtsschutz für Betriebe in Branchen ohne AVE GAV ein für Swissmem unverzichtbarer Teil des Gesamtpakets. Das betrifft direkt den GAV der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie, in dem ASM/Swissmem die Arbeitgeberseite vertritt. Zudem wird es keine generellen Erleichterungen für neue AVE GAV oder nationale Mindestlöhne geben. Der liberale Arbeitsmarkt wird mit dieser Lösung nicht geschwächt. Damit erfüllt das Paket die zwingenden Voraussetzungen für eine Zustimmung durch Swissmem.
Eine akzeptable Einigung zu den Lohnschutzmassnahmen ist eine unabdingbare Voraussetzung, damit Swissmem die Bilateralen III unterstützt. Der definitive Entscheid zu den Bilateralen III wird der Swissmem Vorstand nach Vorliegen der Vertragstexte im Sommer fällen. Eine Zustimmung zu den Bilateralen III gilt auf jeden Fall vorbehältlich der Unterstützung aller Sozialpartner für das gesamte Lohnschutz-Paket und dessen Verabschiedung durch das Parlament.
Griffige Massnahmen im Asylbereich notwendig
Swissmem begrüsst auch den Entscheid des Bundesrates, die SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Für den Bundesrat gefährdet sie den Wohlstand, die Wirtschaftsentwicklung und die Sicherheit in der Schweiz. Diese «Kündigungsinitiative» fordert eine Begrenzung der Bevölkerung in der Schweiz auf unter 10 Millionen Menschen, was in der Konsequenz zur Kündigung der Personenfreizügigkeit führen kann. Das wäre das Ende des bilateralen Erfolgswegs.
Für die Schweizer Tech-Industrie ist die Rekrutierung von Fachkräften aus der EU unabdingbar – dies in Ergänzung zu den kontinuierlichen Anstrengungen der Branche, das inländische Fachkräftepotenzial bestmöglich auszuschöpfen. Hingegen unterstützt Swissmem griffige Massnahmen im Asylbereich. Die Mängel im Asylwesen bewirken in der Bevölkerung enormen Unmut. Deshalb braucht es einen Systemwechsel in der Schweizer Asylpolitik. Gleichzeitig müssen die Herausforderungen im Infrastruktur- und Wohnbereich angepackt werden. Eine pauschale Begrenzung der Zuwanderung ist jedoch der falsche Weg.