Swissmem begrüsst es sehr, dass das Parlament im revidierten CO2-Gesetz das erfolgreiche Zielvereinbarungssystem für alle Unternehmen, insbesondere auch für KMU, geöffnet hat. Mit verbindlichen Zielvereinbarungen, welche die Firmen zusammen mit Expertinnen und Experten der beiden Umsetzungsorganisationen EnAW und act ausarbeiten, realisieren die Unternehmen konkrete Emissionsreduktionen sowie Energieeinsparungen. Diese basieren auf Investitionen in die eigenen Schweizer Produktionsstätten. Damit leistet die Industrie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Schweizer Inlandzieles. Alleine die Swissmem-Mitglieder haben ihre CO2-Emissionen seit 1990 um mehr als 55 Prozent gesenkt.
Die Mandate von EnAW und act sollen auch für die Verpflichtungsperiode 2022 bis 2030 neu ausgeschrieben werden. Soweit so gut. Erstaunlich und nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass der Bund die Rahmenbedingungen rund um den Vollzug des Zielvereinbarungssystems komplett umkrempelt: Er will weg von der bisher über viele Jahre weiterentwickelten, flexiblen Umsetzungspraxis hin zu einem zentralistischen, unnötig bürokratischen System. Bisherige Erfolgsfaktoren werden einfach gestrichen. Ein Beispiel ist die pragmatische, nicht auf Honorarbasis abgerechnete, fachliche Unterstützung der Unternehmen durch professionelle Energieberater. Neu sollen künftig die Beraterleistungen auf Honorarbasis verrechnet werden. Das schafft neue, völlig unnötige Hürden. Zwischen Unternehmen und Berater muss ein intensiver, fachlicher Austausch stattfindet, um wirksame, für den Betrieb umsetzbare Lösungen zu evaluieren. Eine komplett aufwandabhängige Leistungsverrechnung ist da alles andere als förderlich. Mit der neuen Ausschreibung entfällt ferner der Erfahrungsaustausch in Effizienznetzwerken. Damit gibt man ein Instrument aus der Hand, welches motivierend wirkt und wechselseitig zu noch besseren Lösungen führt.
Die bisherigen Dienstleistungen von act und EnAW richteten sich nach den Möglichkeiten und Bedürfnissen der Unternehmen. Sie sind praxisnah und bilden die Basis, um das bestehende Emissionsverminderungspotenzial wirksam auszuschöpfen. Als Trägerorganisation der EnAW sieht Swissmem den aktuellen Bestrebungen des Bundes mit grosser Besorgnis entgegen. Der Paradigmenwechsel des Bundes gefährdet das bisherige Erfolgsrezept. Dies ist umso unverständlicher, weil das ambitiöse Inlandziel im revidierten CO2-Gesetz geradezu danach verlangt, die Attraktivität und damit die Wirkung des Zielvereinbarungssystems zu erhalten. Zudem sind die «low-hanging-fruits» bereits geerntet. Weitere Emissionsreduktionen werden technologisch wie ökonomisch immer anspruchsvoller.
Unsere Klimapolitik basiert auf dem Grundsatz, dass jeder eigenverantwortlich im Rahmen seiner Möglichkeiten einen Beitrag zur Emissions- und Energiereduktion leistet. Wer nichts tut, zahlt. Wer hingegen verbindlich festgelegte Reduktionsziele eingeht und diese erreicht, soll mit der Rückerstattung der CO2-Abgabe belohnt werden. Aus Sicht Swissmem ist das ein wirkungsvolles Anreizsystem, um die Unternehmen im Sinne der Klimaziele zu aktivieren. Und genau darum geht es: Konkrete Emissionsreduktionen im Inland realisieren.
Die Wirtschaft ist gewillt, weiterhin ihren Beitrag zu inländischen Emissionsreduktionen zu leisten. Sie ist motiviert, auch die erhöhten Reduktionsziele zu erreichen. Wenn aber der Bund die erfolgreich aufgebauten, wirkungsvollen Instrumente in Frage stellt, bricht er diese Motivation und nimmt gleichzeitig in Kauf, dass die Erreichung der Inland-Reduktionsziele gefährdet wird.