Mit dem Technologiefonds vergibt der Bund Bürgschaften, welche es Unternehmen erleichtern Darlehen aufzunehmen. Die Bürgschaft wird Banken oder anderen geeigneten Darlehensgebern gewährt. Der Technologiefonds ist ein Instrument der Schweizer Klimapolitik. Er basiert auf dem CO2-Gesetz und ist nach dessen Totalrevision Teil des Klimafonds. Dem Fonds stehen 500 Mio. CHF für die Bürgschaftsvergabe zur Verfügung. Zur Deckung von Bürgschaftsausfällen fliessen maximal CHF 25 Mio. pro Jahr aus den Erträgen der CO2-Abgabe in den Technologiefonds. Bis Ende 2024 haben 143 Firmen von solchen Bürgschaften profitiert. Die strategische Verantwortung für die Umsetzung des Technologiefonds liegt beim Bundesamt für Umwelt BAFU. Die Geschäftsstelle des Technologiefonds wird von Emerald Technology Ventures und South Pole geführt.
Leistungen des Technologiefonds
Der Fonds vergibt Darlehensbürgschaften bis zu 3 Mio. CHF. Die Bürgschaft ist auf maximal 60% des gesamten Finanzierungsbedarfs eines Vorhabens beschränkt. Die maximale Laufzeit der Bürgschaft beträgt 10 Jahre. Es wird eine jährliche Bürgschaftsgebühr von 0,9% des Bürgschaftsbetrags erhoben. Mit den Bürgschaften bleibt die Eigenständigkeit der Firmen gewährt. Es resultiert keine Verwässerung der bestehenden Besitzverhältnisse.
Zielgruppe – Firmen aus der Tech-Industrie sind prädestiniert
Der Technologiefonds richtet sich vordergründig an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren neuartiges Produkt oder Verfahren in einen der vier Förderbereiche passt:
- Reduktion von Treibhausgasemissionen
- Effiziente Nutzung elektrischer Energie
- Förderung erneuerbarer Energien
- Schonung natürlicher Ressourcen
Die Industrie liefert mit ihren Produkten Lösungen zur Bewältigung vieler globaler Herausforderungen. Dies gilt auch für den Klimaschutz, für den die Tech-Industrie zu den Schlüsselbranchen zählt. Entsprechend sind die Tech-Firmen prädestiniert für die Inanspruchnahme der Bürgschaften des Technologiefonds.
«Mit der Unterstützung des Technologiefonds konnten wir unser Produktportfolio weiterentwickeln und Brennstoffzellenaktivitäten in die Celeroton TurboCell AG überführen. Wir sind stolz darauf, mit unseren Turbo-Kompressoren einen Beitrag für eine nachhaltige Zukunft zu leisten.»
Martin Bartholet, CEO Celeroton AG
Qualifikationskriterien für die Vergabe von Bürgschaften
Die gesuchstellende Firma resp. das neue Produkt muss sich in der Vermarktungsphase befinden. Die Technologie generiert bereits Umsätze im Umfang von mindestens CHF 100'000 oder das KMU kann eine gefüllte «Sales-Pipeline» vorweisen. Weitere Bedingungen sind ein Schweizer Sitz der Gesuchstellerin und der Darlehensgeberin. Ferner soll ein angemessener Wertschöpfungsteil in der Schweiz erwirtschaftet werden. Der Technologiefonds unterstützt als Förderinstrument des Bundes nur Vorhaben, die ohne die Bürgschaft nicht oder nicht wirtschaftlich umsetzbar sind. Die Darlehensgeberin muss die Bürgschaft bei der Festlegung der Zinskonditionen berücksichtigen.
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Eine detaillierte Übersicht über den Gesuchseingabe- und Prüfprozess finden Sie hier.
Kontakt
Für Fragen oder weitere Ausführungen wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle des Technologiefonds.
Geschäftsstelle Technologiefonds
c/o Emerald Technology Ventures AG
Bellerivestrasse 241
8008 Zürich
info@technologiefonds.ch
www.technologiefonds.ch