Aus dieser Überprüfung resultierte das Ergebnis, dass diese für unsere Industrie wichtigste Gesetzgebung im Grundsatz ihren Zweck erfüllt. Allerdings ergab die bisherige Analyse auch, dass in einigen Aspekten Verbesserungspotenzial besteht. So wurden z.B. Unklarheiten in der Abgrenzung zu anderen Richtlinien sowie bei den Definitionen festgestellt. Die EU-Kommission sieht ausserdem Klärungsbedarf, ob die Richtlinie auch die Sicherheit bei Anwendung von neuen Technologien (insbesondere artificial intelligence, IoT, robotics) gewährleistet. Für diese Analyse führt die EU-Kommission u.a. eine auf diesen Themenkreis konzentrierte öffentliche Konsultation durch, welche noch bis zum 30. August 2019 dauert. Konsultation
Swissmem ist klar der Ansicht, dass eine Revision nicht notwendig ist. Denn aufgrund der Systematik der Richtlinie werden auch Gefahren, welche von den neuen Technologien ausgehen, vollständig erfasst (zumal solche Technologien bereits heute eingesetzt werden). Allfällige Unsicherheiten, welche sich in der Praxis ergeben, können hinreichend durch Klarstellungen im Leitfaden beseitigt werden. Eine Gesetzesrevision braucht es hierfür nicht. Dies gilt auch für ein berechtigtes Anliegen der Industrie: nämlich die Lieferung der Betriebsanleitung in elektronischer Form.
Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass sich auch produzierende Unternehmen zu Wort melden, ihre Erfahrungen in der Anwendung der Richtlinie einbringen und den Stimmen, welche eine Revision befürworten, ein Gegengewicht geben. Es wäre deshalb sehr zu begrüssen, wenn Sie sich die Zeit zum Ausfüllen des Fragebogens nehmen könnten.
Bei Fragen von Mitgliedern steht Ihnen Urs Meier (u.meiernoSpam@swissmem.ch) zur Verfügung.