Die Liste der EU-Kommission mit den Ă„nderungen finden Sie hier.
Der Bau nach europäischen harmonisierten Normen (sog. EN-Normen), die im Amtsblatt publiziert wurden, löst im Anwendungsbereich der entsprechenden Norm die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderung der Richtlinie aus. Dies bedeutet, dass der Nachweis der Nichtkonformität von der Marktüberwachungsbehörde erbracht werden muss. Der Bau nach Normen ist jedoch freiwillig. Es ist dem Hersteller überlassen, die Sicherheit des Produkts anderweitig zu gewährleisten. Der Beweis hierfür obliegt in diesem Fall aber dem Hersteller.
Eine konsolidierte Tabelle mit allen harmonisierten EN-Normen ist bei switec verfĂĽgbar. Dort findet sich auch eine aufdatierte Liste mit den neusten Ă„nderungen zur Niederspannungsrichtlinie.
FĂĽr Fragen von Mitgliedern steht Ihnen Urs Meier gerne zur VerfĂĽgung (u.meiernoSpam@swissmem.ch).