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Leitfaden zur EU-Maschinenverordnung?

Der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist für viele Unternehmen ein wichtiges Hilfsmittel im Alltag. Er klärt Unsicherheiten und veranschaulicht die gesetzlichen Bestimmungen anhand von Beispielen. Oft werden wir gefragt, ob es einen solchen Leitfaden auch für die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230 geben wird.

Swissmem hat zusammen mit anderen nationalen Verbänden im Rahmen von Orgalim (Europäischer Dachverband der Tech-Industrie) diesbezüglich Kontakt mit der EU-Kommission aufgenommen und auf die Bedeutung des Leitfadens hingewiesen. Derzeit sieht es so aus, dass dieser Leitfaden - zu gegebener Zeit - an die Maschinenverordnung angepasst wird. Der genaue Zeitpunkt der Veröffentlichung ist noch unklar. Bestenfalls kann im Herbst dieses Jahres eine entsprechende Arbeitsgruppe gebildet werden, die den gesamten Leitfaden überprüft und dort Änderungen vornimmt, wo die Maschinenverordnung von der Maschinenrichtlinie abweicht.

Unser Rat: FrĂĽhzeitig mit der Umsetzung beginnen

Es ist davon auszugehen, dass diese Überarbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen wird, selbst wenn nur die notwendigen Änderungen vorgenommen werden. Wir empfehlen daher, nicht bis zur Veröffentlichung des aktualisierten Leitfadens zu warten, sondern frühzeitig mit der Umsetzung im Unternehmen zu beginnen. Dies kann bedeuten, dass einige Punkte unklar bleiben und erst zu einem späteren Zeitpunkt geklärt oder verfeinert werden müssen.

Um Sie bestmöglich zu unterstützen, bieten wir regelmässig Informationsveranstaltungen an. Die nächste findet am 1. Juli 2024 in Form eines Seminars auf Deutsch statt:

«Die neue EU-Verordnung Maschinen 2023/1230 - das Wichtigste für Hersteller».

Folgende Themen werden behandelt:

  • Was kommt auf den Hersteller zu?
  • Stichtagsregelung und die Lösung dafĂĽr
  • Geänderter und ergänzter Anwendungsbereich
  • Konformitätsbewertung, PrĂĽfpflichten und Bevollmächtigter
  • Digitale Betriebs- und Montageanleitung
  • Digitale Betriebsanleitung in Anwendung der Maschinenrichtlinie
  • Neue grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
  • Schnittstelle zum Cyber Resilience Act

Im Mittelpunkt des Seminars stehen die neuen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (neuer Anhang III). Ein weiterer Schwerpunkt wird die digitale Betriebsanleitung sein. Das Seminar steht auch Nicht-Mitgliedern offen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei Fragen steht Urs Meier (u.meiernoSpam@swissmem.ch) gerne zur VerfĂĽgung.

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Letzte Aktualisierung: 14.06.2024