Die Liste der EU-Kommission mit den Ă„nderungen finden Sie hier: EUR-Lex - 32021D1015 - EN - EUR-Lex (europa.eu)
Bekanntlich hat die EU-Kommission im Jahr 2019 die Art der Publikation der EN-Normen geändert. Es werden nur noch die Änderungen gegenüber der vorherigen Liste veröffentlicht. Das Schweizerische Informationszentrum für technische Regeln (switec) führt jeweils eine kumulierte Liste, so dass dort weiterhin eine vollständige Liste der aktuellen EN-Normen zur Verfügung steht, welche bei Einhaltung die Konformitätsvermutung auslösen.
Sie finden die Liste von switec hier: https://www.switec.info/media/news_2014_35_niederspannung_2021-07-16.pdf
Der Bau nach europäischen harmonisierten Normen (sog. EN-Normen), welche im Amtsblatt publiziert worden sind, löst im Anwendungsbereich der entsprechenden Norm die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderung der Richtlinie aus. Dies bedeutet, dass der Nachweis, dass das Produkt nicht konform ist, von der Marktüberwachungsbehörde erbracht werden muss. Der Bau nach Normen ist aber freiwillig. Es ist dem Maschinenhersteller überlassen, die Sicherheit des Produkts anderweitig sicherzustellen. Der Beweis hierfür obliegt in diesem Fall dann dem Hersteller.
FĂĽr Fragen von Mitgliedern steht Ihnen Urs Meier gerne zur VerfĂĽgung (u.meiernoSpam@swissmem.ch).