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Ăśbergang zur neuen EU-Maschinenverordnung 2023/1230

Am 29. Juni 2023 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die neue Maschinenverordnung veröffentlicht. Das ist der Startschuss für zwei Fristen.

Die neue Maschinenverordnung wurde veröffentlicht und trägt die Nummer 2023/1230. Damit ist der finale Text zugänglich.

Die Publikation ist auch der Startschuss fĂĽr zwei Fristen:

  • 20 Tage nach Publikation tritt die Maschinenverordnung in Kraft, d.h. am 19. Juli 2023;
  • 42 Monate nach Verabschiedung durch den Gesetzgeber wird die Maschinenverordnung fĂĽr diejenigen Hersteller anwendbar, deren Produkte in den Anwendungsbereich fallen. Das heisst, ab dem 14. Januar 2027 dĂĽrfen nur noch Produkte, welche die Anforderungen der neuen Maschinengesetzgebung erfĂĽllen, in Verkehr gebracht werden. Bis zum 14. Januar 2027 dĂĽrfen Produkte, die der bisherigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen in Verkehr gebracht werden.

Für die Unternehmen gilt es nun, die Zeit zu nutzen und sich auf die neue Gesetzgebung vorzubereiten. Je nach Produkt ist ein früheres oder späteres Tätigwerden angebracht.

Swissmem hat bereits mehrfach ein Webinar durchgefĂĽhrt, welches die Maschinenverordnung im Ăśberblick darstellt. Kurzentschlossene können sich noch heute fĂĽr das Webinar vom 5. Juli  anmelden. Das Webinar wird auch im Herbst wieder angeboten.

Gleichzeitig beteiligt sich Swissmem aktiv in mehreren Arbeitsgruppen, welche Informationsmaterial, Erläuterungen usw. erarbeiten (insbesondere im Rahmen des europäischen Dachverbands Orgalim). Solche Arbeitshilfen werden wir den Mitgliedern zugänglich machen, sobald sie fertiggestellt sind. Sie werden in der Umsetzung der Maschinenverordnung helfen.

Auch sind weitere Informationsveranstaltungen geplant. Mit dem Swissmem-Newsletter sind Sie immer aktuell informiert.

Bei Fragen steht Ihnen Urs Meier (u.meiernoSpam@swissmem.ch) gerne zur VerfĂĽgung.

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Letzte Aktualisierung: 01.07.2023