Die Liste der EU-Kommission mit den Ă„nderungen finden Sie hier: DurchfĂĽhrungsbeschluss - EU - 2023/2723 - DE - EUR-Lex (europa.eu)
Zu bemerken ist, dass die EU-Kommission eine Vielzahl von Normen gestrichen hat und diese folglich keine Konformitätsvermutung mehr auslösen. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass die Normen veraltet seien und die Sicherheitsziele der Richtlinie nicht erfüllen.
Der Bau nach europäischen harmonisierten Normen (sog. EN-Normen), welche im Amtsblatt publiziert worden sind, löst im Anwendungsbereich der entsprechenden Norm die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderung der Richtlinie aus. Dies bedeutet, dass der Nachweis, dass das Produkt nicht konform ist, von der Marktüberwachungsbehörde erbracht werden muss. Der Bau nach Normen ist aber freiwillig. Es ist dem Maschinenhersteller überlassen, die Sicherheit des Produkts anderweitig sicherzustellen. Der Beweis hierfür obliegt in diesem Fall aber dem Hersteller.
FĂĽr Fragen von Mitgliedern steht Ihnen Urs Meier gerne zur VerfĂĽgung (u.meiernoSpam@swissmem.ch).