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Maschinenrichtlinie: neuste Liste der EN-Normen publiziert

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Die EU-Kommission hat kürzlich die neuste Liste der europäischen harmonisierten Normen veröffentlicht, welche unter der Maschinenrichtlinie die Konformitätsvermutung auslösen.

Im Amtsblatt vom 19. März 2019 hat die EU-Kommission die neuste Liste der harmonisierten Normen, welche unter der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Konformitätsvermutung auslösen, publiziert.

Der Bau nach europäischen harmonisierten Normen, welche im Amtsblatt publiziert worden sind, löst im Anwendungsbereich der entsprechenden Norm die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderung der Richtlinie aus. Dies bedeutet, dass der Nachweis, dass das Produkt nicht konform ist, von der Marktüberwachungsbehörde erbracht werden muss. Der Bau nach Normen ist aber freiwillig. Es ist dem Maschinenhersteller überlassen, die Sicherheit des Produkts anderweitig sicherzustellen. Der Beweis hierfür obliegt in diesem Fall dem Hersteller.

FĂĽr Fragen von Mitgliedern steht Urs Meier zur VerfĂĽgung (u.meiernoSpam@swissmem.ch; 044 384 48 10)

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Letzte Aktualisierung: 02.04.2019