Wie wir Sie im letzten Newsletter informiert haben, hat die EU-Kommission die Publikation von EN-Normen geändert. Neu werden nur noch die Änderungen gegenüber der vorherigen Liste publiziert. Das Schweizerische Informationszentrum für technische Regeln (switec) wird eine kumulierte Liste führen, sodass Ihnen weiterhin eine vollständige Liste der EN-Normen, welche bei Einhaltung die Konformitätsvermutung auslösen, zur Verfügung steht.
Entsprechend wurde am 6. August 2019 eine Liste mit Änderungen von EN-Normen unter der Richtlinie über die Elektromagnetische Verträglichkeit 2014/30/EU (EMV-Richtlinie) veröffentlicht.
Liste der EU-Kommission ausschliesslich mit den Ă„nderungen
Der Bau nach europäischen harmonisierten Normen, die im Amtsblatt publiziert worden sind, löst im Anwendungsbereich der entsprechenden Norm die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Richtlinie aus. Dies bedeutet, der Nachweis, dass das Produkt nicht konform ist, muss von der Marktüberwachungsbehörde erbracht werden. Der Bau nach Normen ist aber freiwillig. Es ist dem Maschinenhersteller überlassen, die Sicherheit des Produkts anderweitig sicherzustellen. Der Beweis hierfür obliegt in diesem Fall dem Hersteller.
Ausserdem stellt die EU-Kommission den Leitfaden zur EMV-Richtlinie vom 19. Dezember 2018 nebst Englisch nun auch auf Deutsch und Französisch zur Verfügung. Alle drei Sprachen sind hier zu finden: https://ec.europa.eu/docsroom/documents/33601