Startseite Stromnotverordnungen in einer Strommangellage – weitere Anpassungen notwendig
Ansprechpartner  Linda Steiner Linda Steiner
Ressortleiterin
+41 44 384 48 36 +41 44 384 48 36 b.steinernoSpam@swissmem.ch
Teilen

Stromnotverordnungen in einer Strommangellage – weitere Anpassungen notwendig

Die Bundesverwaltung veröffentlichte den aktuellen Stand der Verordnungsentwürfe zu Verwendungsbeschränkungen und Verboten, Kontingentierungen und Netzabschaltungen (Stromnotverordnungen). Aufgrund der potenziellen Schäden für die Gesellschaft und Wirtschaft ist eine Mangellage auf jeden Fall zu vermeiden. Sollten die Stromnotverordnungen dennoch zur Anwendung kommen müssen, sind noch Verbesserungen vorzunehmen.

Nach einer Diskussion im Bundesrat veröffentlichte die Bundesverwaltung am 3. März 2023 den aktualisierten Stand der Notverordnungen, ein Faktenblatt sowie ein Q&A zu den Massnahmen bei einer Strommangellage. Eine Strommangellage hätte verheerende Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft. Gemäss den Risikoabschätzungen des Bundes könnte sie grössere Schäden verursachen als die Corona-Pandemie. Es ist daher von höchster Priorität, dass eine Strommangellage und damit einhergehende Bewirtschaftungsmassnahmen vermieden werden. Auch wenn sich die Situation zurzeit weiter entspannt, bleibt sie für den kommenden Winter 2023/2024 ungewiss.

Da eine Strommangellage nicht ausgeschlossen werden kann, sieht Swissmem bei den vorliegenden Strom-Notverordnungen erheblichen Anpassungsbedarf:

  • FĂĽr den Winter 2023/2024 ist ein umfassender, schweizweit uneingeschränkter Kontingentehandel unerlässlich, um die volkswirtschaftlichen Schäden möglichst gering zu halten. Die Flexibilität, dass Unternehmen Kontingente (Verbrauchsrechte) untereinander handeln können, beugt Schäden fĂĽr den Wirtschaftsstandort vor.
  • Ausnahmen von der Kontingentierung sollten fĂĽr Verbraucher, die auf eine unterbrechungsfreie Stromversorgung angewiesen sind, vorgesehen werden, mindestens solange kein uneingeschränkter Kontingentehandel vorgesehen ist.
  • Die Berechnung der Referenzmenge fĂĽr die Kontingentierung sollte auf einem repräsentativen Mehrjahresdurchschnitt basieren.
  • Sämtliche Unternehmen sollten kontingentiert werden, nicht nur die Grossverbraucher ab 100 MWh. Das erhöht das Einsparpotenzial und senkt den Kontingentierungssatz fĂĽr alle.
  • FĂĽr eine glaubwĂĽrdige Energiesparkampagne braucht es eine Messung des Stromverbrauchs auf Basis von Echtzeitdaten und eine Erfassung mit hoher branchenspezifischer Granularität .

Mit diesen Anpassungen können die volkswirtschaftlichen Schäden im Falle einer Mangellage begrenzt werden.

WeiterfĂĽhrende Informationen:

War dieser Artikel lesenswert?

Diese Artikel könnten Sie interessieren

Letzte Aktualisierung: 24.03.2023