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Innovation statt Subventionsspirale

Industrielle Produktionsprozesse sind auf eine absolut sichere Stromversorgung angewiesen. Versorgungssicherheit mit Strom ist für die Industrie deshalb existenziell. Diese gerät je nach Szenario bereits ab 2030 unter Druck, vor allem im Winterhalbjahr.

Dr. Jean-Philippe Kohl, Bereichsleiter Wirtschaftspolitik Swissmem

Die Dekarbonisierung der Wirtschaft wird zu einer höheren Stromnachfrage führen. Effizienzgewinne können den Anstieg zwar dämpfen, aber nicht brechen. Die Stromproduktion hingegen schrumpft wegen dem schrittweisem Wegfall der im Winterhalbjahr besonders wertvollen Kernkraft. Nicht gesichert ist, ob das zunehmend grössere Defizit zwischen Verbrauch und Inlandproduktion auch in Zukunft mit Stromimporten gedeckt werden kann: Deutschland will sowohl auf Kern- als auch auf Kohlekraft verzichten. Zudem fährt Frankreich seinen Produktionspark an Kernkraftwerken graduell zurück. Das fehlende Stromabkommen mit der EU erschwert die Situation für die Schweiz.

Die eben abgeschlossene Vernehmlassung zur Revision des Energiegesetzes (EnG) adressiert zwar das Problem der Versorgungssicherheit, schlägt aber einen nicht zielführenden Weg vor.

Im Kern soll die bisherige Politik der subventionierten Stromerzeugung einfach fortgesetzt werden. Dazu wird die zeitliche Befristung der staatlichen Unterstützung um fünf weitere Jahre bis 2035 verlängert. Auch wenn mit der Vorlage das Förderinstrumentarium «marktnäher» umgebaut werden soll, Subvention bleibt Subvention.

Vor der Volksabstimmung über die Energiestrategie 2050 vom 21. Mai 2017 wurde von der Politik mit Nachdruck versichert, dass die Subventionen lediglich eine Anschubfinanzierung für neue Technologien seien. Diese sollen deshalb Ende 2030 definitiv auslaufen. Bereits drei Jahre nach der Abstimmung dieses Versprechen zu brechen, ist politisch unglaubwürdig und riecht stark nach «Salamitaktik». Damit droht die Einführung dauerhafter Subventionen.

Die Fortsetzung der technologiespezifischen Stromerzeugungsförderung leistet darüber hinaus kaum einen Beitrag zur Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit im Winterhalbjahr:

  • Strom aus Photovoltaik (PV) fällt vor allem im Sommer an. Dann hat die Schweiz aber kein Versorgungsproblem. Dieser Ăśberschussstrom mĂĽsste fĂĽr den Winter verfĂĽgbar gemacht werden. Solange dessen saisonale Speicherung nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, ergibt eine subventionierte «solare Anbauschlacht» keinen Sinn.
  • Bei der Windenergie fällt der erzeugte Strom wenigstens mehrheitlich im Winter an. Trotzdem wird die Schweizer Windkraft höchstens einen unbedeutenden Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten können. Es bräuchte ĂĽber tausend Windräder, um lediglich ein grosses Kernkraftwerk annähernd adäquat ersetzen zu können. In der dichtbesiedelten Schweiz wird das nicht möglich sein und eine Verschandelung der Gebirgslandschaft findet ebenfalls keine Akzeptanz.
  • Wasserkraft ist zu wesentlichen Teilen steuerbar und daher belastbarer zur Sicherung der Versorgungssicherheit. Hier gibt es sicher einige interessante und realisierbare Projekte, das Potenzial sollte aber auch nicht ĂĽberschätzt werden. Der damalige Einstieg der Schweiz in die Kernkraft war auch mit der Sorge begrĂĽndet, dass nicht das hinterste und letzte Tal «geflutet» wird. Man stelle sich vor, die in den Schweizer Kernkraftwerken gewonnene Energie im Umfang von ĂĽber 20 TWh mĂĽsste mit Wasserkraft produziert werden. Die Schweizer Alpen wären wohl ein riesige Seenplatte geworden.
  • Der Vollständigkeit halber: Stromproduktion aus Biomasse wird, weil viel zu teuer, unbedeutend bleiben und Geothermie existiert gegenwärtig nur auf dem Papier.

Vor diesem Hintergrund lehnt Swissmem die Revision des EnG ab. Sie leistet keinen massgeblichen Beitrag zur Sicherstellung der kĂĽnftigen Versorgungssicherheit.

Nicht Gegenstand der Gesetzesrevision sind Gas- und Gaskombikraftwerke. Diese könnten in energetischer Weise die Winterstromlücke füllen, welche die wegfallenden Kernkraftwerke hinterlassen werden. Solange diese aber nicht wirtschaftlich und klimaneutral betrieben werden können (z.B. mit CO2-Abscheidung oder auf Basis von synthetischem Gas), lassen sie sich klimapolitisch nicht rechtfertigen.

Das nüchterne Fazit ist: Eine Lösung, wie die Versorgungssicherheit künftig sichergestellt werden kann, liegt heute noch nicht vor. Um eine solche zu erhalten, braucht es in der Energie- und Klimapolitik dringend eine Verbesserung der Rahmenbedingungen. Dazu gehören folgende Elemente:

  • Schaffung eines innovationsfreundlichen Umfelds: Hierzu nötig ist eine vollständige Strommarktliberalisierung, die Innovation und Wettbewerb um neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle fördert. Des weiteren mĂĽssen marktverzerrende Regulierungen beseitigt und regulatorische Hindernisse abgebaut werden, die insbesondere neue dezentrale Speichertechnologien behindern. Der Wasserkraft wäre am einfachsten geholfen, wenn endlich das starre, marktpreisunabhängige Wasserzins-Regime angepasst wĂĽrde (statt neue Subventionen auszuschĂĽtten). Mit Pilot- und Demonstrationsprojekten sollen technische und ökonomische Potenziale neuer Technologien und zugehöriger Geschäftsmodelle getestet werden.
  • Ambitionierte und konsequent marktwirtschaftlich ausgerichtete Klimapolitik: Dazu gehört ein Netto-Null-Treibhausgasziel bis 2050 und eine fiskalquotenneutrale Lenkungsabgabe auf allen fossilen Energieträgern. Die als Folge der Dekarbonisierung erwartete starke Zunahme der Stromnachfrage wird in Kombination mit wegfallender Bandenergie entsprechende Preissignale setzen fĂĽr den Ausbau bedarfsgerechter, klimaneutraler Stromproduktion. Eine WeiterfĂĽhrung der staatlichen Subventionierung von Produktionskapazitäten ist nicht notwendig.
  • Abschluss eines Stromabkommens mit der EU: Der Einbezug der Schweiz in die Regulierung und Steuerung des grenzĂĽberschreitenden Stromaustauschs wirkt sich positiv auf die operative Netzsicherheit aus und eröffnet der Schweizer Wasserkraft neue Absatzpotenziale auf internationalen «Kurzfrist»-Strommärkten.
  • Sicherer und wirtschaftlicher Weiterbetrieb der bestehenden Schweizer Kernkraftwerke: Wie die jĂĽngste «System Adequacy 2030»-Studie der Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) deutlich zeigt, hängt die hohe Versorgungssicherheit bis 2030 insbesondere vom Weiterbetrieb der bestehenden Schweizer Kernkraftwerke ab. Diesen Anlagen ist deshalb besonders Sorge zu tragen, so dass sie möglichst lange, sicher und wirtschaftlich betrieben werden können. Dies verschafft der Transformation des Energiesystems wertvolle Zeit, welche fĂĽr technologische Entwicklungen, deren Skalierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und somit Marktdurchdringung dringend benötigt wird.

Was ist die Rolle der MEM-Industrie in diesem Prozess? Die MEM-Industrie ist die «Enabler-Industrie» schlechthin. Sie bietet klimaverträgliche Lösungen entlang der ganzen «Wertschöpfungskette Energie» an: Von der Energieerzeugung (z.B. effiziente Turbinen für Gas- und Wasserkraftwerke, Schlüsselkomponenten für PV-Anlagen) über die Energieverteilung (z.B. Hochspannungs-Gleichstromübertragung, Steuer- und Regeltechnik für Smart Grids), die Energiespeicherung (z.B. Komponenten für die Erzeugung von Wasserstoff, Methanol), die Energienutzung in Industrie, Haushalt und Mobilität (z.B. energieoptimierte Maschinen oder Haushaltgeräte, intelligente Gebäudetechnik, Elektromobilitätslösungen und zugehörige Infrastruktur) bis zur Energierückgewinnung (z.B. aus Abwasser). Entsprechend ist die MEM-Industrie Teil der Lösung für das Energie- und Klimaproblem!

Swissmem setzt aus Erfahrung auf Innovation und das Vertrauen in die Fähigkeit der Spezialistinnen und Spezialisten, technische Lösungen zu entwickeln, die dann auch klimaverträglich und wirtschaftlich betrieben werden können. Das Subventionsregime soll, flankiert durch ein Netto-Null-Ziel 2050 und einer fiskalquotenneutralen Lenkungsabgabe auf allen fossilen Energieträgern, wie ursprünglich politisch versprochen Ende 2030 definitiv beendet werden.

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Letzte Aktualisierung: 10.08.2020