Die Schweizer Wirtschaft soll auch 2020 die benötigten Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA rekrutieren können. Dies ergänzend zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA. Folgende Überlegungen waren für den Entscheid des Bundesrats ausschlaggebend:
- Bedarf der Wirtschaft an Spezialisten aus Drittstaaten
- Aktuelle Beanspruchung der Kontingente im Jahr 2019
- Resultate der Anhörung von Kantonen und Sozialpartnern
Was bedeutet dies konkret?
2020 sollen wieder 8‘500 Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden können: 4‘500 mit Aufenthaltsbewilligungen B und 4‘000 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen L.
Für das Jahr 2020 bleiben die Höchstzahlen bei den Dienstleistungserbringern aus der EU/EFTA mit Einsatzdauer von über 90, resp. 120 Tagen pro Jahr unverändert. Es werden 3‘000 Einheiten für Kurzaufenthalter (L) und 500 für Aufenthalter (B) zur Verfügung stehen. Die quartalsweise Vergabe bleibt ebenfalls bestehen.
No-Deal-Brexit
Für den Fall, dass es im kommenden Jahr zu einem ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kommen sollte, stehen für Erwerbstätige aus UK zusätzlich 3500 Kontingente zur Verfügung: 2100 mit Aufenthaltsbewilligungen (B) und 1400 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen (L).
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